Haustiere

Zoofachhandel warnt Hundebesitzer vor diesem Produkt

Die Tierschutzombudsstelle Wien fordert ein gesetzliches Verbot von Maulschlaufen. Zoofachhandel Fressnapf verkauft sie nur noch mit Warnhinweis. 

Christine Kaltenecker
Die sogenannten "Maulschlaufen" sind keine Alternative für einen gut sitzenden Maulkorb. 
Die sogenannten "Maulschlaufen" sind keine Alternative für einen gut sitzenden Maulkorb. 
©iStock, Symbolbild

"Weich" und "bequem" sollen die sogenannten Maulschlaufen sein, weshalb sie leider immer noch Verwendung finden. Die Nylonschlaufen werden allerdings völlig unsachgemäß als Beißkorb-Alternative zweckentfremdet obwohl sie wirklich nur im absoluten Notfall bei einer - beispielsweise - tierärztlichen Untersuchung verwendet werden sollten. Die Tierschutzombudsstelle Wien fordert ein gesetzliches Verbot von Maulschlaufen und appelliert an alle Hundehalter

Sie sehen harmlos aus, sind bei unsachgemäßem Gebrauch jedoch als tierschutzwidrig einzuordnen: Werden sie als Maulkorb-Ersatz eingesetzt, ist ein Hecheln für die Hunde aufgrund der fest um den Fang gebundenen Nylonschlaufe unmöglich. Dieses ist für den Luftaustausch und die Kühlung der inneren Körpertemperatur jedoch unbedingt notwendig.
"Besonders wenn die Temperaturen ab dem Frühjahr wieder steigen, kann das schnell lebensbedrohliche Folgen haben“, warnt Tierschutzombudsfrau Eva Persy. "Den meisten Verwendern ist nicht klar, welche Qualen ihr geliebter Vierbeiner durchleben muss. Im Gegenteil: Meist wird die weiche Schlaufe fälschlicherweise von den Haltern für angenehmer als ein formstabiler Maulkorb aus Kunststoff, Metall oder Leder gehalten."

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Auch Zoofachhandel reagiert

Maulkörbe müssen nach den 2. Vorgaben der Tierhaltungsverordnung folgende Kriterien erfüllen: 

* Sie müssen der Größe und Kopfform des Hundes angepasst sein;

* Der Hund muss in der Lage sein zu hecheln und zu trinken;

Maulschlaufen erfüllen diese rechtlichen Vorgaben nicht. Der Verkauf ist trotz der oftmals missbräuchlichen Verwendung außerhalb tiermedizinischer Behandlungen bislang uneingeschränkt erlaubt, doch die Zoofachhandels-Kette "Fressnapf" reagiert mit Warnhinweisen bei den Produkten um die Käufer auf dieses Thema aufmerksam zu machen.

Mit solchen Warnhinweisen möchte die Zoofachhandels-Kette "Fressnapf" auf die Problematik der Maulschlaufen aufmerksam machen.
Mit solchen Warnhinweisen möchte die Zoofachhandels-Kette "Fressnapf" auf die Problematik der Maulschlaufen aufmerksam machen.
©Fressnapf

"Tierleid hat 2023 keinen Platz mehr"

"Ein Warnhinweis ist ein wichtiger Schritt für die Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung. Im Sinne des Tierschutzes ist es jedoch enorm wichtig, dass diese harmlos wirkenden Stoffschlaufen künftig gänzlich aus dem Handel entfernt werden“, so Persy.

Auch der Verkauf von Zughalsbändern („Würgehalsbändern“) ohne Zugstopp, deren Verwendung in Österreich auf Initiative der Tierschutzombudsstelle Wien bereits seit 2017 gesetzlich verboten ist, soll nach Wunsch Eva Persys im Rahmen der nächsten Novelle des Tierschutzgesetzes untersagt werden. "Zubehör, das so konzipiert ist, dass es gegen das Wohlbefinden der Tiere eingesetzt werden und schlimmes Tierleid verursachen kann, sollte am österreichischen Markt im Jahre 2023 keinen Platz mehr haben!"

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