Mehr als 50 Tage nach ihrem Tod liegt Lydia H. noch immer in Bosnien. Ihr Sohn kann die 72-Jährige bis heute nicht beerdigen. Auf einer Pilgerreise erkrankte die Mutter des Niederösterreichers, Lydia H. (72), am 1. Mai plötzlich schwer und verstarb kurz darauf im Krankenhaus in Mostar.
Seither versucht der 48-jährige Sohn verzweifelt, den Leichnam der 72-Jährigen nach Österreich überstellen zu lassen. Seine tiefe Trauer wird durch organisatorische Probleme gestört.
"So wie es aussieht, kommt meine Mutter nie nach Hause", klagt der 48-Jährige im "Heute"-Talk. Er selbst war gerade auf Urlaub in Las Vegas, als ihn die Nachricht vom Tod seiner Mutter erreichte. "Ich habe die Reise dann sofort abgebrochen und mich um alles gekümmert."
Auch mit der Reiseversicherung setzte er sich umgehend in Verbindung – diese sei in diesem Fall für die Rückholung der sterblichen Überreste zuständig. "Sie stellen sich an, als wäre es das erste Mal, dass die Versicherung so etwas macht", wettert er. Sieben Wochen wartet der Niederösterreicher nun schon darauf, seine Mutter endlich in Österreich beerdigen zu können, doch der Leichnam befindet sich noch immer in Bosnien.
Jede Woche brauche die Versicherung neue, schwer zu beschaffende Dokumente. Wo S. die diversen Unterlagen beantragen müsse, sei oft unklar. "Ich wurde verständigt, dass eine internationale Geburtsurkunde und eine internationale Heiratsurkunde meiner Mutter für die Rückführung benötigt werden und ich diese bei der Botschaft in Bosnien beantragen müsse. Diese Dokumente habe ich aber beim Standesamt in Liezen erhalten", schildert er.
Immer wieder würde die Versicherung wichtige Urkunden nicht an die zuständigen Stellen weiterleiten und den Prozess dadurch verzögern. "Die Verzweiflung bei uns ist sehr groß, weil wir nicht abschließen können", erzählt er betroffen.
"Heute" erkundigte sich bei der Versicherung, was es mit der langen Wartezeit auf sich hat: "Die Organisation einer internationalen Überführung hängt von einer Vielzahl behördlicher Vorgaben im Sterbeland sowie im Zielland ab", heißt es.
Im Fall von Lydia H. sei die Dauer insbesondere darauf zurückzuführen, dass mehrere für die Überführung zwingend erforderliche Dokumente ausschließlich durch die zuständigen Behörden oder durch die Angehörigen selbst beantragt und ausgestellt werden können. "Auf diese externen Abläufe und Bearbeitungszeiten haben wir keinen direkten Einfluss. Aus unserer Dokumentation geht hervor, dass wir erhaltene Informationen und Formulare jeweils zeitnah weitergeleitet und die erforderlichen Schritte unmittelbar eingeleitet haben."
Erst wenn alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen und die behördliche Freigabe erfolgt ist, könne die Überführung durch das beauftragte Bestattungsunternehmen durchgeführt werden.
Die im Verlauf zusätzlich benötigten Unterlagen stünden nicht im Zusammenhang mit weiteren Prüfungen durch die Versicherung, sondern ergeben sich aus behördlichen Vorgaben für die Überführung – etwa durch lokale Behörden, Botschaften oder Zollstellen. Weiterhin muss S. also geduldig warten, bis alle Dokumente übermittelt sind, um seine Mutter endlich beerdigen zu können – wer weiß, wie lange noch.