Letzter Abschied

Keine Gnade: Susanne darf nicht zu Begräbnis von Papa

Als ihr Vater starb, hoffte die 41-jährige Susanne auf einen letzten Abschied. Doch die Justizanstalt lehnte ihre Teilnahme am Begräbnis ab.
Michael Pollak
12.06.2026, 05:32
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Für Susanne V. (Name geändert) war der 9. Mai ein schwarzer Tag. An diesem Tag starb ihr Vater. Vor einigen Tagen wurde er am Friedhof in Wien-Meidling beerdigt. Seine Tochter konnte nicht dabei sein.

Die 41-Jährige sitzt seit Jänner 2025 in der Justizanstalt Schwarzau (NÖ) eine Haftstrafe wegen Drogendelikten ab. Als ihr Vater starb, hoffte sie, sich von ihm verabschieden zu können und an der Trauerfeier teilzunehmen. Doch daraus wurde nichts.

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"Meine Mutter hat schlimm reagiert, viel geweint", erzählt ihre Tochter im Gespräch mit "Heute". Die Familie habe zunächst damit gerechnet, dass eine Teilnahme möglich sein könnte. Umso größer sei die Enttäuschung gewesen, als die Absage kam.

"Es war schlimm, weil sie darauf eingestellt war, dass sie kommen darf." Ihre Reaktion auf die Absage war heftig, "sie hat keine Luft mehr bekommen und geweint. Es war schlimm, die eigene Mutter so zu erleben", schildert die Tochter.

Auch Alternativen wurden laut Familie besprochen. Unter anderem stand die Möglichkeit im Raum, die Trauerfeier per Videotelefonat zu verfolgen. Dazu kam es letztlich aber nicht.

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Für die Angehörigen ist der Schmerz bis heute groß. Besonders deshalb, weil Susanne V. bereits vor einigen Jahren ihre Mutter verloren hatte – damals durfte sie hinaus. Nun musste sie auch vom Tod ihres Vaters aus der Haft erfahren.

"Wir sind am Ende alle vor dem Sarg gestanden. Es ist schlimm, dass die Tochter des Verstorbenen – also meine Mutter – nicht auch persönlich dabei sein konnte", sagt die Tochter.

Die Familie kann die Entscheidung der Justiz nur schwer nachvollziehen. Als möglicher Grund sei auf einen Vorfall bei der Beerdigung der Mutter vor vier Jahren verwiesen worden. Damals soll Susanne V. Alkohol konsumiert haben.

So reagiert die Justiz

"Heute" fragte in der Justizanstalt nach, wieso durfte Suzanne V. nicht Abschied nehmen? "Wir hatten volles Verständnis für den Wunsch der Strafgefangenen, bei dem Begräbnis dabei sein zu dürfen und daher wurde der Fall sowie die Möglichkeiten sehr akribisch geprüft", heißt es.

„Die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauchs dieser Lockerung war zu hoch“

Aber: "Nach Berücksichtigung aller einzubeziehender Fakten und Umstände musste letztendlich aber die Entscheidung getroffen werden, das der Strafgefangenen kein durch den Sozialen Dienst begleiteter Ausgang genehmigt werden kann, da die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauchs dieser Lockerung zu hoch war."

Gleichzeitig verweist die Anstalt darauf, dass ein späterer Besuch am Grab möglich sein könnte. Voraussetzung: „Sobald sich ihr psychischer Zustand stabilisiert hat."

Für die Familie bleibt dennoch die Trauer darüber, dass ein Moment, der nie wieder zurückkommt, ohne Patricia V. stattfinden musste.

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