Als "halsbrecherische, gefährliche Fahrt" bezeichnete die Staatsanwaltschaft die Handlungen eines 42-jährigen Schweden mit irakischen Wurzeln von Ende April. Damals war der Mann auf der Pyhrnautobahn (A9) im Raum Graz unterwegs.
Später sollte eine Zeugin gegenüber der Polizei von einer "Amokfahrt" und "Todesangst" sprechen. Schaut man sich die Route des Mannes an, war diese Vermutung wohl durchaus berechtigt.
Zwischen Seiersberg und dem Knoten Graz-Webling fuhr der 42-Jährige in das abgesperrte Areal einer Baustelle. Dort soll er auf zwei Arbeiter zugerast sein, berichtet die "Kleine Zeitung". Ein Betroffener erzählte, dass das Auto nur knapp an ihm vorbeifuhr. Später war der Mann als Geisterfahrer unterwegs und steuerte erneut auf einen Bauarbeiter zu.
Nachdem der 42-Jährige dann wieder kehrt gemacht hatte, fuhr er in Schlangenlinien durch den Plabutschtunnel. Des Weiteren habe er einen Motorradfahrer im Gratkorntunnel zu einer Notbremsung gezwungen. Die Wahnsinnsfahrt des Schweden endete mit einem absichtlichen Unfall. Damals sagte der Mann gegenüber der Polizei, dass er mit "voller Absicht in den Pkw gefahren" sei. Er wollte "festgenommen" werden.
In der nunmehrigen Verhandlung vor dem Grazer Straflandesgericht revidierte der 42-Jährige diese Aussage. Er habe zwar Aufmerksamkeit erregen wollen, aber der Unfall sei nicht absichtlich passiert. Er habe an jenem Tag "nicht klar denken können". So soll sich der 42-Jährige verfolgt gefühlt haben. Zudem dachte er, dass "sein Navi gehackt" wurde. Der Mann entschuldigte sich für den Vorfall.
Ein Gutachter diagnostizierte bei dem Schweden eine Schizophrenie und sprach von einem "hohen Fremdgefährdungspotenzial". Aufgrund dessen beantragte die Staatsanwaltschaft auch die Einweisung. Dieser Umstand führte dazu, dass der Mann als Betroffener und nicht als Angeklagter im Gerichtssaal saß.
Auch der Verteidiger des Mannes sprach den Zustand seines Mandanten an. Ihm zufolge sei der 42-Jährige ein Energy-Drink-Hersteller im "Burn-out-Zustand". Er stehe unter Stress, habe Probleme mit seiner pubertierenden Tochter und sei kurz vor dem Vorfall im Irak gewesen, "wo wo links und rechts die Bomben flogen".
Das Gericht folgte am Ende dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Demnach könne man von einer Einweisung vorläufig nicht absehen. Rechtskräftig ist die Unterbringung des 42-Jährigen allerdings noch nicht.