Jagdtragödie in der Steiermark

Tödlicher Schuss auf Freund nach Wildschwein-Jagd

Nach einem tödlichen Jagdunfall in der Steiermark sind zwei Jäger verurteilt worden. Ein 42-jähriger Familienvater kam dabei ums Leben.
Österreich Heute
01.07.2026, 14:38
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Ein gemeinsamer Jagdausflug endete mit einer Tragödie. Am Straflandesgericht Graz mussten sich am Dienstag zwei Jäger wegen eines tödlichen Jagdunfalls verantworten. Ein 57-Jähriger wurde wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt, ein 37-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung.

"Es ist ein trauriger, tragischer Unfall", sagte die Verteidigerin des Erstangeklagten laut Kleine Zeitung. "Es gibt hier keine Täter, nur Opfer."

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Der 57-Jährige hatte in einem südsteirischen Revier auf ein Wildschwein geschossen. Als das verletzte Tier in den Wald flüchtete, verständigte er den befreundeten Jagdpächter. Gemeinsam mit einem weiteren Jäger machten sie sich auf die Nachsuche.

Der Jagdpächter schickte den Schützen zurück, um dessen Gewehr zu holen. "Ich bin sicher, dass ich es nicht repetiert habe", sagte der 57-Jährige vor Gericht – das berichtet die Kleine Zeitung. Gleichzeitig räumte er ein: "Ich weiß es nicht. Ich habe das hunderte Male durchgespielt. Ich habe keine Erinnerung."

So löste sich der Schuss

Als das Wildschwein gefunden war, übergab der Schütze sein Gewehr kurz an den zweiten Jäger. Bei der Rückgabe löste sich ein Schuss. Der Jagdpächter wurde am Hals getroffen und starb noch an Ort und Stelle.

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Ein Sachverständiger erklärte, dass sich der Schuss nur lösen konnte, wenn das Gewehr erneut schussbereit gemacht und der Abzug betätigt worden war.

Die Richterin verurteilte den Schützen zu 240 Tagessätzen zu je 30 Euro (7.200 Euro) sowie sechs Monaten bedingt. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass Sie mit einem geladenen und gespannten Gewehr in den Wald gehen und es einer anderen Person übergeben", sagte sie.

Der zweite Angeklagte erhielt wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 25 Euro (4.500 Euro), so die Kleine Zeitung. Das Gericht hielt ihm vor, das Gewehr bei der Übergabe nicht überprüft und sich nicht vergewissert zu haben, wo sich alle Beteiligten befanden.

Der Erstangeklagte akzeptierte das Urteil. Der Zweitangeklagte erbat Bedenkzeit.

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