Mit 1. Juli gilt in Österreich die gesenkte Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel. Doch bei vielen Betrieben sorgt die neue Regelung für Unsicherheit – und zusätzlichen Aufwand.
Auf bestimmte Lebensmittel wie Milch, Joghurt, Eier oder Backwaren werden statt zehn nur noch 4,9 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Welche Produkte tatsächlich darunterfallen, ist laut Betroffenen aber nicht immer eindeutig.
Besonders kompliziert ist die Lage bei Bäckereien. Während die klassische Semmel unter den neuen Steuersatz fällt, gilt das für ein Kipferl nicht.
"Das hat mit mehr als zehn Prozent Fett in der Trockenmasse einen zu hohen Fettanteil", erklärt Thomas Perschler gegenüber der "Kleinen Zeitung", der im April die Alpenbrotbäckerei Jechart in Edelschrott übernommen hat.
Die Bäckerei führt 108 Produkte. Für alle eigenen Rezepte musste geprüft werden, welcher Steuersatz künftig gilt. "Bei den eigenen Rezepten haben wir alles berechnet, aber das ist ein großer Aufwand, der sich auch in den Kosten niederschlägt", sagt Perschler. Allein die neue Bürosoftware habe rund 1.000 Euro gekostet. Zusätzlich müssten Mitarbeiter eingeschult und der Verkauf angepasst werden.
Beim Brot sieht der Unternehmer die Lage klarer. Mit Ausnahme von Broten mit Früchten, Rosinen oder Karotten dürften alle unter den neuen Steuersatz fallen.
Für Kunden macht sich die Änderung nur wenig bemerkbar. "Der Preis für eine Semmel ist von 48 auf 46 Cent gesunken", erzählt Perschler. Gleichzeitig werde sich die Steuersenkung nicht eins zu eins in den Verkaufspreisen widerspiegeln.
"Da wird der eine oder andere Betrag aufgerundet, zudem entsteht ja auch für mich ein Aufwand", sagt der Unternehmer.
Auch Reinhard Krill vom Café und Backladen Pan del Dia in Ligist hat die Preise noch nicht angepasst. Zum einen sei mittwochs Ruhetag, zum anderen könne die neue Regelung technisch noch nicht umgesetzt werden. "Wir wissen noch immer nicht zu 100 Prozent, welche Sorten genau betroffen sind", so Krill zur "Kleinen Zeitung".
Hinzu komme, dass für Speisen und Getränke zum Mitnehmen andere Regeln gelten als für den Verzehr im Café. Dort bleibt der bisherige Mehrwertsteuersatz von zehn Prozent bestehen.
"Ich kann die Senkung technisch noch gar nicht umsetzen, weil wir die Kasse selbst gar nicht ändern können." Anbieter von Kassensystemen seien derzeit nahezu ausgebucht. "Für uns entstehen da Kosten in der Höhe von mehreren hundert Euro, für etwas, das nicht sinnvoll ist oder irgendjemandem etwas bringt", kritisiert Krill. "Das hätte ich mir echt ersparen wollen."