Es ist so weit: Die lang angekündigte Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel tritt in Kraft. Wer am 1. Juli in einen Supermarkt geht, kauft günstiger ein als noch am Tag zuvor.
Im Kampf gegen die Teuerung setzt die Koalition auch bei Lebensmitteln an, senkt die Mehrwertsteuer auf einige häufig gekaufte Produkte von zehn auf 4,9 Prozent. Rund 100 Euro Entlastung im Jahr bringe das für einen durchschnittlichen Haushalt, erklärte die Regierung.
Um auf 100 Euro Entlastung zu kommen, müsste man allerdings richtig viel Semmeln, Milch, Butter, Äpfel & Co kaufen – bringt doch die Ersparnis bei einem Liter Milch gerade mal sieben Cent, bei einem Viertel Butter rund zehn Cent, bei einem Kilo Weizenmehl fünf Cent.
Aber zunächst mal die Grundlage der Anti-Teuerungsmaßnahme – "Heute" listet auf, welche Produkte ab 1. Juli mit der vergünstigten Mehrwertsteuer von 4,9 Prozent verkauft und also günstiger werden:
Wie sich die Preise nach der Steuersenkung verändern, hat "Heute" für dich ausgerechnet – es sind freilich Beispiele, wenn Produkte in Aktion sind oder je nach Marke variiert der Ursprungspreis. Die Steuersenkung gilt jedoch immer, auch bei Sonderangeboten.
So klar die Produktliste eigentlich wirkt, so sicher wird es aber beim Einkaufen zu Verwirrung kommen. Denn im Detail wird es kompliziert. Welche Produkte tatsächlich ab 1. Juli dem ermäßigten Steuersatz von 4,9 Prozent unterliegen, darüber entscheidet nicht der Name. Es folgt vielmehr einer komplexen Systematik von Zoll-Codes.
Beim Einkaufen werden sich demnach wohl viele über die schwer nachvollziehbaren Abgrenzungen wundern; Unmut ist vorprogrammiert. So sind Brot und Gebäck begünstigt – aber nur, wenn nicht zu viel Zucker oder Fett drin ist. Also sinkt bei Semmeln die Steuer, bei Croissants und Laugenstangen nicht. Bäckereien mussten in den letzten Monaten minutiös ihre Rezepturen mit den Steuervorgaben vergleichen, um herauszufinden, wofür künftig welcher Steuersatz gilt.
Weitere Beispiele: Butter wird günstiger, Kräuterbutter nicht. Tiefkühl-Blattspinat ist steuerbegünstigt, Cremespinat nicht. Naturjoghurt ist begünstigt, aromatisierte oder gesüßte Varianten mit Fruchtzusatz können je nach Zusammensetzung unter einen anderen Code fallen und weiterhin mit 10 Prozent besteuert werden.
Für den Handel war die Vorbereitung der Preisumstellung, die tausende Artikel betrifft, ein enormer Aufwand. Neben den bürokratischen Erfordernissen waren umfangreiche Anpassungen in den Warenwirtschafts-, Kassen- und Abrechnungssystemen der Handelsunternehmen erforderlich. Kleinere Nahversorger mussten teils teure neue Kassen anschaffen.
Insgesamt habe der Handel in die Umstellung sechs Millionen Euro investiert, erklärt Handelsverbands-Chef Rainer Will. Die Steuersenkung werde aber selbstverständlich zu 100 Prozent an die Kunden weitergegeben.
Kritikern scheint der Aufwand recht groß dafür, dass sich Kunden beim Kauf von Butter, Milch & Co höchstens ein paar Cent sparen. Bei Yoghurt sind es etwa 2 Cent, beim Viertel Butter maximal zehn Cent.
Die Staatskasse kostet die Maßnahme rund 400 Millionen Euro im Jahr. Die Gegenfinanzierung soll teils über eine neue Paketabgabe ab Oktober erfolgen – was also eine zusätzliche Belastung für die Menschen bedeutet...