Kuriose Regel ab Juli

Steuer-Falle! Darum wird Buttersemmel nicht billiger

Am 1. Juli tritt die Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel in Kraft. Für Bäckereien bedeutet dies einen Mehraufwand. Das steckt dahinter:
Newsdesk Heute
24.06.2026, 09:27
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Die Bundesregierung will der Teuerung im Lebensmittelbereich den Kampf ansagen. Daher wird am 1. Juli die Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel geltend. So sollen den Haushalten im Bundesgebiet monatlich 100 Euro mehr übrig bleiben.

Doch die Maßnahme ist mit brisanten Regelungen verbunden, die nun die heimischen Bäckereien vor eine große Herausforderung stellen. Dies lässt sich am Beispiel einer Semmel erklären:

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Das gilt künftig beim Bäcker

So soll das Gebäck künftig mit einem Steuersatz von 4,9 Prozent anstatt der zehn Prozent verrechnet werden. Dies gilt auch für Butter. So weit, so gut. Doch schneidet der Bäcker die Semmel auf und streicht dann die Butter hinein, wird die Buttersemmel weiterhin mit dem Steuersatz von zehn Prozent verrechnet, berichtet die "Krone".

Das Beispiel lässt sich auch auf die Wurstsemmel ummünzen. Verkauft man die Produkte getrennt, so gilt für die Semmel der Steuersatz von 4,9 Prozent. Das fertige Produkt hingegen ist von dem begünstigten Steuersatz ausgenommen. Auch wenn die Semmel mit Käse überbacken oder gefüllt wird, kommt der Steuersatz von zehn Prozent zu tragen.

Für diese Lebensmittel gilt der begünstigte Steuersatz

  • Milch, Joghurt, Butter
  • Eier
  • Gemüse (frisch, gekühlt und gefroren)
  • Frisches Obst aus Österreich und der EU (exotische Früchte werden nicht berücksichtigt)
  • Reis
  • Mehl und Grieß von Weizen
  • Nudeln
  • Brot und Gebäck mit unter 5 Prozent Fett in der Trockenmasse
  • Speisesalz

Ebenfalls einiges zu beachten, gilt es beim Bestellen der Semmel. Kauft man Milch, Butter und eine Semmel an der Theke, fällt für alle Produkte der begünstigte Steuersatz an. Lässt man sich die Jause jedoch etwa zum Stehtisch der Bäckerei bringen, muss man mit dem höheren Steuersatz rechnen.

Des Weiteren fällt die Senkung der Mehrwertsteuer nur für Gebäck an, welches in der Trockenmasse einen Fett- und Zuckergehalt von unter fünf Prozent aufweist. Somit gibt es Weizenbrot ab dem 1. Juli günstiger, eine Topfengolatsche aber nicht. Komplizierter ist es bei Brot mit Sonnenblumenkernen. Hier muss der Bäcker nachrechnen, heißt es in dem Bericht.

Keine Einsparung für Kunden

Für die Bäckereien ist der Aufwand schon vor dem Start der Maßnahme enorm. So sagt eine Bäckerin aus Niederösterreich gegenüber der "Krone", dass sie bereits drei Stunden mit einem EDV-Techniker die Registrierkasse umstellen musste.

Manche Registrierkassen würden den neuen Regelungen gar nicht entsprechen und müssen getauscht werden – ein Kostenaufwand für die Betriebe. Auch an die Einsparung, die für Kunden entstehen soll, glaubt die niederösterreichische Bäckerin nicht. Aufgrund der nun entstandenen Mehrkosten könne sie die Produkte gar nicht günstiger anbieten. Demnach würden die Kunden nichts von der Steuersenkung spüren.

Brisantes Detail am Rande: Ähnlich wie beim Gebäck gibt es auch beim Obst Ausnahmen, berichtet die "Krone" unter Berufung auf das Finanzministerium. So werden Äpfel in einer Mehrwegkiste mit 4,9 Prozent versteuert. Kauft man jedoch eine Kiste, in der sich beispielsweise auch Bananen befinden, müssen die Früchte "den jeweiligen Steuersätzen" zugeordnet werden.

{title && {title} } red, {title && {title} } 24.06.2026, 09:27
Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen