Start am 1. Juli

Billa überrascht Kunden mit freiwilligem Preis-Stopp

Mit 1. Juli sinkt die Steuer auf viele Nahrungsmittel. Die Logik dahinter – oft nicht nachvollziehbar. Bei Billa gibt’s deshalb eine Sonderlösung.
Team Wirtschaft
28.06.2026, 14:46
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Die Bundesregierung senkt mit 1. Juli die Mehrwertsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel auf 4,9 Prozent. Die Maßnahme stelle, so Billa, in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten ein wichtiges Signal zur Entlastung der Bevölkerung dar.

Man werde deshalb die Senkung in vollem Umfang an die Kunden weitergeben. "Bei allen betroffenen Produkten setzen wir die Mehrwertsteuersenkung vollständig auf den Cent genau im Verkaufspreis um", verspricht Billa-Vorstandsvorsitzender Erich Szuchy – und zwar großzügiger, als das Gesetz es eigentlich vorschreibt.

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Handelsriese will bei Preisen abrunden

Heißt im Klartext: Wenn sich durch die Steuersenkung ein Preis mit Bruchteilen von Cent ergibt, rundet Billa immer nach unten ab. Ein konkretes Beispiel: Eine Kaisersemmel von Ja! Natürlich! kostet derzeit 45 Cent. Durch die Steuersenkung würde sie rechnerisch auf 42,9 Cent kommen – Billa rundet aber auf 42 Cent ab. Diese Regel soll für alle betroffenen Produkte gelten, auch für Aktionsware, verspricht Erich Szuchy.

Ebenfalls einen Schritt weiter geht der Supermarkt-Riese bei Semmeln. Für frisch zubereitete Wurst- oder Leberkässemmeln aus der Feinkost-Abteilung gilt nämlich laut Gesetz weiterhin der höhere Steuersatz von 10 Prozent, weil es sich rechtlich um eine andere Art von Produkt handelt als die Semmel aus dem Gebäck-Spender.

Reduzierter Steuersatz auch fürs Feinkost-Semmerl

Normalerweise würde das einen höheren Preis bedeuten. Allerdings verzichtet man laut Billa darauf – womit die durchgeschnittene Semmel in der Feinkost ebenso viel kostet wie die preisgesenkte (4,9 Prozent Mehrwertsteuer) Semmel aus dem SB-Bereich. Die durch den weiterhin höheren Steuersatz entstehende Mehrbelastung trage man freiwillig selbst.

"Uns ist wichtig, dass die Entlastung bei unseren Kundinnen und Kunden spürbar ankommt und nachvollziehbar bleibt", erklärt Szuchy. Deshalb gehe man in einzelnen Bereichen bewusst über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.

Dennoch wird die Regelung noch für viele Diskussionen an den Supermarkt-Kassen sorgen, da sich die Logik kaum jemandem erschließt. So gilt etwa für Gebäck, das mit Salz-Kümmel-Gemisch bestreut ist, der reduzierte Steuersatz von 4,9 Prozent.

Mohn, Sesam und Co. machen Gebäck teurer

Verwendet der Bäcker hingegen Mohn, Sesam, Kürbis- oder Sonnenblumenkerne, treibt das den Fettgehalt im Gebäck auf über 5 Prozent (in der Trockenmasse), womit der alte Satz von 10 Prozent fällig wird. Auch beim Zusatz von Honig bleibt alles wie gehabt.

Ebenfalls Fehlanzeige – Nüsse im Brot. Nüsse fallen unter Früchte und werden nicht begünstigt. Darum muss man etwa für das nussige Billa-Proteinbrot weiterhin den vollen Steuersatz von 10 Prozent bezahlen. Anders sieht es bei Brot mit Oliven aus. Die gelten zwar botanisch als Steinfrucht, allerdings werden sie im Gesetz als Gemüse gehandelt, weshalb Artikel mit Oliven auch unter die 4,9-Prozent-Regel fallen können.

Verwirrung um Spinat, Erdäpfel und Tiefkühlgemüse

Skurril auch andere Regeln: Gefrorener Blattspinat ist ab 1. Juli ermäßigt, gefrorener Creme-Spinat hingegen nicht, weil hier Milch zugesetzt ist. Vorgegarte Kartoffeln fallen nicht unter den ermäßigten Steuersatz, rohe Erdäpfel hingegen schon. Bei tiefgekühlten Gemüsemischungen richtet sich der Mehrwertsteuersatz danach, ob es sich um reines, unverarbeitetes Gemüse handelt – oder ob (wie beim Röstgemüse) zusätzliche Zutaten wie Öl enthalten sind.

Weizenmehl ja, Roggenmehl nein

Nicht wundern sollten sich Konsumenten bei Mehl. So werden etwa Weizen- und Dinkelmehl günstiger, Roggenmehl hingegen nicht. Allerdings wird das Billa-Bio-Weizenweckerl (über 5 Prozent Zucker) weiterhin mit 10, das Mehrkornweckerl hingegen mit 4,9 Prozent versteuert.

Butter und Joghurt fallen ebenfalls unter den stark ermäßigten Steuersatz. Kräuterbutter, Joghurtbutter, FruFru, Skyr, Kefir und Co. sind hingegen ausgenommen.

Mehr als 4.000 Produkte von Steuersenkung betroffen

Unterm Strich sind bei Billa mehr als 4.000 Artikel von der Senkung der Mehrwertsteuer betroffen. Hinzu kommen rund 90 Millionen Semmeln.

{title && {title} } tmw, {title && {title} } Akt. 29.06.2026, 11:15, 28.06.2026, 14:46
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