Mitten in der Teuerung griff Ungarn hart in den Lebensmittelhandel ein. Im Mai 2023 führte die Regierung ein System verpflichtender Preissenkungen ein. Offiziell ging es darum, die Inflation bei Lebensmitteln zu bekämpfen, die im Zuge des Ukraine-Kriegs stark gestiegen war.
Betroffen waren Händler, deren Jahresumsatz 2021 über einem bestimmten Schwellenwert lag – konkret mehr als eine Milliarde ungarische Forint, also rund 2,5 Millionen Euro.
Diese Händler mussten bestimmte Produkte im Aktionszeitraum deutlich billiger anbieten: Der Preis musste mindestens 15 Prozent unter dem niedrigsten Preis liegen, der in den 30 Tagen davor verlangt worden war. Dazu kam eine weitere Pflicht: Von bestimmten Produkten mussten Mindestmengen in den Regalen liegen.
Im März 2024 schlugen die ungarischen Behörden dann bei der Rewe-Tochter Penny zu. Bei einer Kontrolle fehlten laut den Behörden zwei Produkte, die unter die ungarische Aktionsregelung fielen. Konkret ging es um ein Produkt aus der Kategorie Äpfel und eines aus der Kategorie Mineralwasser und Erfrischungsgetränke.
Diese Waren waren am Kontrolltag nicht nur nicht in den Regalen, es war laut Aussendung des auch noch keines dieser Produkte verkauft worden. Penny bekam deshalb eine Geldstrafe.
Der Händler wollte das nicht auf sich sitzen lassen. Penny ging gegen die Sanktion vor und berief sich dabei auf Lieferverzögerungen. Außerdem sei ein Ersatzprodukt verfügbar gewesen. Das zuständige ungarische Gericht hatte daraufhin Zweifel, ob die Regelung überhaupt mit EU-Recht vereinbar ist. Es legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor.
Jetzt das Urteil aus Luxemburg: Die ungarische Regelung, wonach große Händler zu Sonderangeboten verpflichtet werden, "verstößt gegen das Unionsrecht", so der Gerichtshof.
Der EuGH wird noch deutlicher: Das System verletze sowohl die EU-Regeln zur gemeinsamen Marktorganisation als auch die Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Die Richter stellen fest, dass die Händler durch die Vorgaben daran gehindert würden, Verkaufspreise und Verkaufsmengen "auf der Grundlage wirtschaftlicher Erwägungen frei festzulegen".
Heißt: Ein Staat darf nicht einfach große Supermärkte zwingen, bestimmte Waren zu bestimmten Rabatten und in bestimmten Mengen anzubieten, wenn das nicht sauber gerechtfertigt ist.
Ungarn argumentierte, die Maßnahme habe die Inflation bekämpfen und benachteiligte Verbraucher schützen sollen. Grundnahrungsmittel sollten zu leistbaren Preisen verfügbar bleiben.
Doch dieses Argument ließ der EuGH nicht durchgehen. Die Maßnahmen seien "nicht verhältnismäßig". Sie würden die Ziele nicht "in kohärenter und systematischer Weise" verfolgen und seien daher nicht geeignet, diese Ziele auch tatsächlich zu erreichen.
Was das Gericht ebenfalls kritisiert: Betroffen waren nur Händler über einem bestimmten Umsatz-Schwellenwert. Diese seien laut Gericht eher in Städten als in ländlichen Gebieten vertreten. Für einen erheblichen Teil der benachteiligten Verbraucher sei der Zugang zu den verbilligten Produkten deshalb in der Praxis schwierig.
Ein weiterer Punkt bleibt beim ungarischen Gericht. Es muss prüfen, ob die Regelung große Händler mit Sitz außerhalb Ungarns mittelbar diskriminiert.
Der EuGH erklärt dazu: Eine verbotene mittelbare Diskriminierung könnte vorliegen, wenn große ungarische Handelsketten nicht unter die Regelung fallen. Etwa, weil sie als Franchiseunternehmen organisiert sind und ihre Umsätze nicht zusammengerechnet werden müssen.
Selbst wenn das ungarische Gericht am Ende keine Diskriminierung feststellt, bleibt das System laut EuGH problematisch. Denn die Regel sei jedenfalls nicht geeignet, die angegebenen Ziele verlässlich zu erreichen.
Der Penny-Fall ist nicht der einzige Supermarkt-Zoff mit Ungarn. Auch Spar kämpft seit Längerem gegen Regeln aus Budapest. Der Salzburger Handelsriese reichte bereits Anfang 2024 Beschwerde bei der EU-Kommission ein. Zuletzt ist Brüssel aktiv geworden und hat Ungarn wegen der umstrittenen Sondersteuer für Einzelhändler vor den EuGH gebracht.
Die Sondersteuer trifft laut EU-Kommission vor allem ausländisch kontrollierte Handelsketten, weil sie auf den Umsatz berechnet wird. Heimische Händler, die über Franchise-Systeme laufen, kommen laut Brüssel dagegen oft günstiger weg.