Das Elmo-Urteil im Detail

"Gefährlichkeitsstufe 4 von 4": Hunde sollen sterben

Fall Elmo: Auch die beiden noch lebenden Staffordshire-Terrier vom Naarn-Angriff werden eingeschläfert – das Urteil liegt "Heute" vor.
Oberösterreich Heute
29.11.2025, 19:43
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Jetzt sind die Details da: Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat sein schriftliches Urteil im Fall der tödlichen Hundeattacke von Naarn veröffentlicht, das "Heute" vorliegt. Es bestätigt: Auch die beiden überlebenden Hunde "Peanut" und "Cookie" müssen eingeschläfert werden.

Erzähle uns deine Story!

Wurde dir eine Beihilfe gestrichen? Kannst du dir das Leben kaum mehr leisten? Ist dir gerade etwas besonders Trauriges, Witziges oder Erstaunliches geschehen? Bewegt dich ein anderes Thema? Bist du der Meinung, dass deine Geschichte erzählt werden sollte? Dann melde dich bei uns unter [email protected]. Denn deine Story ist uns wichtig!Mail an uns

Der Fall erschütterte ganz Österreich: Am 2. Oktober 2023 wurde eine Joggerin (60) in Naarn (Bez. Perg) von drei American Staffordshire Terriern brutal angefallen und getötet. "Elmo", einer der Hunde, wurde noch am selben Tag getötet. Nun folgte das Todesurteil für die zwei verbleibenden Tiere.

Das Gericht stellt klar: Sowohl "Peanut" als auch "Cookie" waren an der Attacke aktiv beteiligt – das hätten DNA-Spuren in den Bisswunden belegt. Zudem wurde beiden Hunden in aktuellen Gutachten die höchste Gefährlichkeitsstufe 4 von 4 attestiert. Sie gelten als jederzeit bereit, wieder zuzubeißen – auch 1,5 Jahre nach dem Angriff.

Jetzt Leserreporter werden.

Für jedes Foto in "Heute" oder jedes Video auf "Heute.at" gibt es 50 Euro.So geht's

Der neue Rechtsrahmen in Oberösterreich, gültig seit Dezember 2024, lässt keine Zweifel zu: Wenn ein Mensch durch einen Hund getötet wird, gilt das Tier automatisch als besonders gefährlich – und muss eingeschläfert werden. Eine neue Gefährlichkeitsprüfung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.

Auch der Versuch der Halterin, die Hunde zu retten, scheiterte. Sie behauptete, die Tiere seien längst an einen Spezialtrainer verschenkt worden. Doch das sah das Gericht anders: Eine gültige Übergabe habe nie stattgefunden – der Trainer habe die Hunde nicht einmal persönlich getroffen.

Das Urteil betont mehrfach den hohen öffentlichen Schutzbedarf. Die Maßnahme diene dem Schutz von Leben und Gesundheit – und sei angesichts der Vorgeschichte zwingend. Das Argument, einer der Hunde habe einen Maulkorb getragen, wurde durch die Faktenlage klar widerlegt. Ein Exempel? Nein, sagt das Gericht – sondern Gesetz. Der Fall war Auslöser für die Verschärfung des Hundehaltegesetzes. Für "Peanut" und "Cookie" bedeutet das Urteil jedenfalls (vermutlich) das Ende.

{title && {title} } red, {title && {title} } 29.11.2025, 19:43
Jetzt Abendausgabe lesen