Urteil am Wiener Landl

Hundebesitzerin wollte Polizisten beißen – Haftstrafe

Eine 67-Jährige heilt sich nicht an ein Hundehalteverbot und ging auf Beamten los. Sie wurde am Freitag zu einer Haftstrafe verurteilt.
Newsdesk Heute
17.10.2025, 16:22
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Am Freitag wurde ein 67-jährige Hundebesitzerin am Wiener Landesgericht zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Sie soll am 25. August auf Polizeibeamte losgegangen sein, die ihr ihren Hund abnehmen wollten.

Mit dem Schuldspruch wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter Körperverletzung konnte sich die Frau nicht abfinden. Sie zeigte sich bei der Verhandlung als sogenannte Staatsverweigerin und machte gleich zu Beginn Ende September klar: Sie erkenne den österreichischen Staat nicht an und sei "eine geschützte Person". Über sie könne "kein Gericht entscheiden, nur der Schöpfer". Sie legte daher Rechtsmittel gegen das Urteil ein, berichtet "ORF".

Auslöser für das Verfahren war ein Polizeieinsatz in oder vor der Wohnung der Frau. Wie "Heute" berichtete, hatte ihr Samojede in einer Hundezone in der Innenstadt einen Zwergspitz totgebissen. Als ihr der Hund laut Tierhaltungsgesetz abgenommen werden sollte, verlor sie offenbar die Nerven. Sie soll laut Anklage gegen einen Polizisten "ausgetreten", ihn am Hals gepackt und versucht haben, ihm in den Oberarm zu beißen. Auch einen zweiten Beamten wollte sie angeblich beißen und wehrte sich heftig, als dieser sie an der Wand fixieren wollte.

Die Pensionistin zeigte sich nicht geständig. Sie betonte, dass sie keine echten Zähne habe und deshalb gar nicht zubeißen könne. Außerdem habe sie nicht in Richtung der Polizisten getreten, sondern nur ihr Knie angehoben, weil sie ein Schlüsselbund in der Hosentasche gestört habe.

Bereits drei Vorstrafen

Bei der Strafbemessung wog schwer, dass die 67-Jährige bereits drei Vorstrafen hat, zwei davon wegen beißwütiger Hunde. Schon früher war sie verurteilt worden, weil ihr damaliger Hund - ohne Leine und Beißkorb - an zwei Tagen insgesamt vier Frauen gebissen hatte. Dafür bekam sie eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Auch für den nächsten Vorfall, bei dem ihr zweiter Hund zwei Frauen attackierte und eine davon mit einem Oberschenkelhalsbruch endete, musste sie zahlen.

Versuchte Erpressung und Nötigung

Nach diesem Vorfall bekam die Pensionistin ein Hundehalteverbot - das sie aber einfach ignorierte. Sie schaffte sich einen Samojeden an, obwohl gerade diese nordische Rasse einiges an Erfahrung und Verantwortung verlangt.

Im Jänner 2022 wurde die Frau zuletzt zu zwölf Monaten bedingt verurteilt - diesmal wegen versuchter Erpressung und Nötigung. Sie hatte einer Finanzbeamtin und einer Polizistin Drohbriefe geschickt und darin 500 beziehungsweise 2.000 Feinunzen Silber für angebliches Fehlverhalten verlangt.

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