Nächste Runde bei Gericht

Toter Soldat in Kaserne – Täter ist Haftstrafe zu hoch

Das Urteil im Prozess um den tödlichen Schuss in der Spittaler Türkkaserne ist weiter nicht rechtskräftig. Der Angeklagte geht in Berufung.
Newsdesk Heute
12.06.2025, 10:15
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Der aufsehenerregende Fall geht in die nächste Runde. Die Tragödie geschah im Oktober des Vorjahres in der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau (Kärnten). Ein Schuss aus einer Heereswaffe tötet einen jungen Soldaten. Wachsoldat Lukas P. (21) stand vorige Woche vor Gericht – die Geschworenen entschieden einstimmig mit 8:0 Stimmen auf schuldig.

Das Urteil lautete zwölf Jahre Haft. Weder Staatsanwältin noch Verteidiger gaben damals eine Erklärung zum Urteil ab, wodurch es zunächst nicht rechtskräftig wurde.

"Das soll ein Menschenleben wert sein?"

Jetzt geht der Fall weiter: Der Verteidiger des 20-jährigen Angeklagten hat Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht und volle Berufung angemeldet. Der Oberste Gerichtshof ist jetzt zuständig.

Nach dem Schuldspruch kam es vor dem Landesgericht zu lautstarken Tumulten. Familienangehörige des Opfers, viele mit türkischem Migrationshintergrund, zeigten sich über das aus ihrer Sicht zu milde Strafmaß empört. "Das soll ein Menschenleben wert sein?", riefen einige. Die Polizei musste eingreifen, um die Situation zu beruhigen.

Lungendurchschuss endete tödlich

Die tödliche Schussabgabe ereignete sich am 22. Oktober 2023 im Wachlokal der Türkkaserne in Spittal. Der Angeklagte war dort seit den Morgenstunden im Dienst, als der 21-jährige Kamerad das Wachzimmer betrat. Es kam zu einem kurzen Gespräch – worüber gesprochen wurde, blieb unklar. Laut Anklage zog der 20-Jährige dann plötzlich seine Dienstwaffe und feuerte.

Das Projektil durchschlug die Brust des Opfers und trat am Rücken wieder aus. Trotz schneller medizinischer Hilfe verstarb der 21-Jährige im Schockraum des Klinikums Klagenfurt an den Folgen des Lungendurchschusses.

Verhandlungen gehen weiter

Die beiden Männer kannten einander laut Ermittlungen nur flüchtig aus der Grundausbildung. Ein konkretes Motiv für die Tat konnte bislang nicht eindeutig festgestellt werden. Der Täter schwieg im Prozess weitgehend zu den Hintergründen.

Mit der eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerde wird nun die höchstrichterliche Prüfung des Urteils durch den Obersten Gerichtshof erfolgen. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch aus.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 12.06.2025, 10:33, 12.06.2025, 10:15
Jetzt E-Paper lesen