Ein ungewöhnlicher Artenschutz-Fall beschäftigte die Zollbediensteten am Flughafen Wien. Bei einer Kontrolle am 5. Juli ging den Zöllnern ein Passagier aus China ins Netz, der insgesamt 117 Ampullen mit Nahrungsergänzungsmitteln aus Haifischknorpel im Gepäck hatte.
Der Mann aus China wollte nach Österreich einreisen, meldete die Ware nicht beim Zoll an. Bei einer stichprobenartigen Kontrolle wurde sein Gepäck durchleuchtet. Den erfahrenen Zollbediensteten fielen dabei sofort Unregelmäßigkeiten auf. Nach dem Öffnen des Koffers kam die ungewöhnliche Schmuggelware zum Vorschein.
Da es sich bei dem Haifisch-Extrakt um einen Verstoß gegen die geltenden Artenschutzbestimmungen handelte, wurden die 117 Ampullen umgehend beschlagnahmt. Gegen den Reisenden wurde außerdem eine Geldstrafe verhängt.
"Dieser Fall zeigt, dass die Arbeit des Zolls auch für den internationalen Artenschutz von großer Bedeutung ist. Der illegale oder nicht ordnungsgemäß angemeldete Handel mit Produkten tierischen oder pflanzlichen Ursprungs kann gefährdete Arten zusätzlich unter Druck setzen", erklärt Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (VP).
Viele Tier- und Pflanzenarten sind weltweit bedroht. Deshalb regeln das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sowie die EU-Artenschutzverordnung den internationalen Handel mit geschützten Arten und daraus hergestellten Produkten. Wer entsprechende Waren nach Österreich einführen will, muss die vorgeschriebenen Artenschutzdokumente beim Zoll vorlegen.
Der skurrile Fund zeigt: Am Flughafen Wien landen nicht nur verbotene Waffen oder Drogen im Netz der Kontrolleure – sondern auch scheinbar harmlose Nahrungsergänzungsmittel mit Bestandteilen geschützter Tierarten.