"Krüppel, du falscher Hund"

Trotz Trauma – Gericht zwang Kind, Vater zu treffen

Groteske im mutmaßlichen Missbrauchsfall um einen Linzer Anwalt: Der Sohn (7) musste seinen Vater sehen, obwohl er von ihm traumatisiert worden sei.
Christian Tomsits
23.06.2025, 07:30
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Nach schweren Vorwürfen gegen einen Linzer Anwalt gab es zudem Sicherheitsbedenken um eines der Kinder des Mannes.

Der zweifache Familienvater soll Ex-Partnerin und den gemeinsamen Siebenjährigen seit Ende des Jahres 2023 wiederholt tyrannisiert und auf massive Art und Weise erniedrigt sowie seine Tochter missbraucht haben. Dennoch räumte das Gericht dem verdächtigen Juristen bis vor Kurzem das Recht ein, den Sohn einmal wöchentlich eine Stunde lang zu besuchen. Und das, obwohl, der Volksschüler laut Gutachten schwer traumatisiert sei.

Besuchsrecht trotz Gewaltvorwürfen

Zum Glück wurde das Besuchsrecht vor zwei Wochen vorübergehend ausgesetzt – jedoch nur, um die Umstände und Vorwürfe von einem neuen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Der Fall, über den "Heute" exklusiv berichtet hatte, schlug hohe Wellen. Der aufbrausende Anwalt soll völlig ungezügelt innerhalb seiner Familie ein Schreckensregime geführt haben. Aussagen von Familienmitgliedern und beobachtete Auffälligkeiten im Verhalten der Kinder bestärken hingegen den schrecklichen Verdacht.

Schockierend: Die erst fünfjährige Tochter dürfte laut heimlich gemachten Tonaufnahmen vom Anwalt beim Einschlafen mit widerwärtigen "Popo-Spielchen" unter der Bettdecke sexuell missbraucht worden sein. Aussagen von Familienmitgliedern und Auffälligkeiten im Verhalten der Tochter bestärken den schrecklichen Verdacht.

Laut den Ermittlungen soll er die Ex als "jüdische Zig**ner-Schl*mpe" und "Drecksau" beschimpft, seinen Siebenjährigen wiederholt als "falscher Hund", "Lügner" oder "größter Krüppel" verunglimpft haben. Auch Züchtigung durch Schläge sei offenbar an der Tagesordnung gestanden.

Top-Anwälte übernehmen Opfervertretung

Neben einem Pflegschaftsverfahren laufen weiterhin Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs sowie Quälens und Vernachlässigens Unmündiger. Die bekannten Top-Anwälte Nikolaus Rast und Philipp Wolm vertreten Mutter und den traumatisierten Sohn. Die Unschuldsvermutung gilt.

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