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Mann zahlt wegen Zigaretten-Pause bei Tankstelle 180€

Florian legte im Februar bei seinem Wien-Aufenthalt eine kurze Pause ein, um zu rauchen. Nun muss er für die Tschick-Pause blechen.

Robert Cajic
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Zigarettenpause kostet Niederösterreicher 180 Euro
Zigarettenpause kostet Niederösterreicher 180 Euro
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Vergangenen Freitag musste der 20-jährige Marcel* (Name von der "Heute"-Redaktion geändert) nach einem Aufenthalt bei einer Tankstelle tief ins Geldbörserl greifen. Dasselbe Schicksal teilt ein 21-jähriger Niederösterreicher – nach einer kurzen Raucherpause an einer Wiener Tankstelle muss er 180 Euro zahlen. Über die Anschuldigung der Besitzstörung kann der Autoliebhaber nur lachen. Zahlen muss er trotzdem.

"Wir Autofahrer werden nur mehr schikaniert"

Florian parkte seinen Wagen auf dem Tankstellen-Parkplatz im 19. Wiener Bezirk und rauchte eine Zigarette. Danach ging es in die Auto-Waschanlage. Wenige Tage später bekam er dann die überraschende Post der Parkraumüberwachung. Gegen 03.00 Uhr nachts soll er sich durch eine Besitzgrundstörung strafbar gemacht haben. Dabei hat die Tankstelle rund um die Uhr geöffnet – Kunde war er auch an diesem Abend.

Florian findet den Umstand, dass mit Autofahrern derartig hart ins Gericht gegangen wird, unzumutbar: "Ich finde es schade, dass wir nur mehr schikaniert werden – für jede Kleinigkeit zahlen wir drauf", ärgert sich der Niederösterreicher im Gespräch mit "Heute".

Darüber hinaus kritisierte der 21-Jährige das Vorgehen der Parküberwachungsfirmen: "Wir kaufen sogar etwas in der Tankstelle oder waschen das Auto und für so etwas wird man dann bestraft – das ist einfach nur traurig", resümiert der "Heute"-Leser.

Privatgrundbesitzer bewegen sich im gesetzlichen Rahmen

ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried erklärt im "Heute"-Gespräch, was es mit den Forderungen auf sich hat. Rein rechtlich gesehen, handelt es sich um "Vergleichsangebote". Er betont zudem, dass man auf jeden Fall das Gespräch zum Grundstücksbesitzer oder seinem Anwalt suchen sollte: "Man kann so versuchen, den geforderten Betrag zu reduzieren. Es handelt sich hierbei um ein Vergleichsangebot, also kann man durchaus ein Gegenangebot unterbreiten."

Bevor man also derartige Geldforderungen überweist, sollte man sich rechtlich beraten lassen. Ist der Betrag nämlich einmal überwiesen, ist es so gut wie unmöglich, das rückgängig zu machen.

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