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Tuning-Fail kostet Wiener Autofan 2.000 Euro

Der Weiterverkauf eines getunten Renault Clio kam einem Wiener teuer, als der neue Besitzer von der Polizei aufgehalten wurde. 

Marlene Postl
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Ein kleiner Schönheitsfehler bei diesem Renault kostete einem Wiener 2.000 Euro
Ein kleiner Schönheitsfehler bei diesem Renault kostete einem Wiener 2.000 Euro
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Seit seiner Jugend begeistert sich der 21-jährige David für Autos. Mit seinem ersten Gehalt als Zivildiener erfüllte er sich den Wunsch nach einem eigenen fahrbaren Untersatz. Weil er nicht viel investieren konnte, kaufte er sich einen Gebrauchtwagen. Als er sein erstes Auto erwarb, ahnte er nicht, dass es deswegen nur ein Jahr später zu einem Rechtsstreit kommen würde.

Im Gespräch mit "Heute" erzählt er, eigentlich nicht viel über Auto-Mechanik und dem damit verbundenen Hobby des Tunings zu wissen. Er erwarb einen roten Renault Clio um 8.900 Euro bei einem Autohändler in Wien und fuhr diesen einige Monate lang stolz durch die Stadt. Als er begann, Vollzeit als Sanitäter zu arbeiten, beschloss er, sich ein Upgrade zu gönnen und seinen Clio gegen ein anderes Auto einzutauschen. Seinen Renault verkaufte er bei einem Autohaus in Tulln, wo er auch sein neues Auto erwarb.

Neuem Besitzer wurde sofort das Kennzeichen abgenommen

Zwei Monate später flatterte ein schockierendes Schreiben ins Haus: Bei seinem alten Renault fehle beim Auspuff ein Mittelschalldämpfer, die Konstruktion sei nicht legal. Das Autohaus hatte den Renault weiterverkauft, dem neuen Besitzer wurden bei einer Polizeikontrolle wegen der nicht zugelassenen Abgasanlage sofort die Kennzeichen abgenommen. Die Schuld solle angeblich den 21-jährigen David treffen.

"Ich verstehe nicht, wie alle involvierten Mechaniker das übersehen konnten. Ich bin mir sicher, dass ich das Auto schon mit diesem Umbau gekauft habe. Der Händler hat mir nichts von einem fehlenden Mittelschalldämpfer gesagt. Als ich den Wagen verkauft habe, wurde er ebenfalls kontrolliert. Dort wurde auch nichts bemerkt."

Geheimer Mechaniker-Termin wurde zum Verhängnis

Trotzdem sollte der Wiener für den entstandenen Schaden aufkommen. Er wehrte sich und ging vor Gericht - mit kostspieligen Folgen. Ein Termin bei einem Mechaniker im Burgenland, den er kurz vor dem Verkauf des Renaults wahrnahm, wurde ihm zum Verhängnis. "Der Mechaniker im Burgenland hat mir damals gesagt, etwas stimme nicht mit dem Auspuff. Er ist nicht auf die Details eingegangen, ich habe nicht nachgefragt, weil ich mich nicht auskenne. Ich dachte, er versucht nur den Preis zu drücken, weil wir über einen eventuellen Ankauf verhandelt haben", berichtet David.

Weil der 21-Jährige also angeblich schon wusste, dass etwas mit dem Auto nicht stimmte und dies nicht bekannt gab, verlor er die Verhandlung. Jetzt muss er die Gerichtskosten auch noch bezahlen - satte 2.000 Euro. 

Autohändler legt Dokumente vor, die seine Unschuld beweisen

Verkäufer Ernst R. weißt die Vorwürfe des Wieners zurück. Er habe den Verkauf nach bestem Gewissen abgewickelt, mit dem Auto sei alles in Ordnung gewesen sein, als David es erworben habe. Tatsächlich führte der 21-Jährige einen Ankaufstest beim ÖAMTC durch, wo keine Mängel an der Abgasanlage festgestellt wurden (Dokument liegt "Heute" vor).

Autohaus sagt: "Meine Mechaniker sind keine Zauberer"

Martin P., der Leiter des Autohauses, das den Renault von David angekauft hat, berichtet gegenüber "Heute", es wäre unmöglich gewesen, bei einem 15-minütigen Ankaufstest einen fehlenden Mittelschalldämpfer zu entdecken. Die Werkstätte habe keinen Dezibelmesser und der 21-jährige Wiener sei beim Verkauf so zuvorkommend und nett gewesen, dass Martin P. davon ausgegangen sei, dass alles mit dem Auto stimme. Nach seinen Angaben habe David ihn noch auf eine Delle im Kofferraum hingewiesen und ihm versichert, dass das Auto bereit zum Weiterverkauf sei. 

Nun stellt sich die Frage, an welcher Station seiner Reise der Renault denn seinen Mittelschalldämpfer verloren hat. Fakt ist, dass gerichtlich beschlossen wurde, dass die Schuld bei dem 21-jährigen David liegen soll (Urteil liegt "Heute" vor). Dieser ist aber nach wie vor überzeugt, das Urteil sei ungerecht. 

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