Absurde Regel am Karfreitag

TV-Verbot! "Heidi" darf heute nicht gezeigt werden

"Terminator", "Leben des Brian" und sogar "Heidi in den Bergen" - diese und viele weitere Filme dürfen an Karfreitag nicht öffentlich gezeigt werden.
Heute Entertainment
18.04.2025, 07:07

Karfreitag ist ein sogenannter "Tag der Stille". Christen gedenken an diesem Tag der Kreuzigung Jesus Christus. Lange Zeit galt auch hierzulande deshalb ein Veranstaltungsverbot, welches erst vergangenen Dezember endgültig als verfassungswidrig abgeschafft wurde.

In Deutschland ist der ernste Charakter des Karfreitags nach wie vor gesetzlich geschützt, weshalb nicht nur laute Partys, sondern auch bestimmte Filme verboten sind. Über 750 Streifen stehen auf einer Liste der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die an solchen Tagen nicht gezeigt werden dürfen – mit der Begründung, sie könnten religiöse Gefühle verletzen.

Darunter befinden sich nicht nur offensichtliche Klassiker wie "Der Exorzist", "Terminator" oder "Ghostbusters", sondern auch harmlose Komödien wie "Piratensender Powerplay" mit Mike Krüger und Thomas Gottschalk, "Sunshine Reggae auf Ibiza" mit Karl Dall oder "Didi – der Doppelgänger" mit Didi Hallervorden. Dazu kommen Karl-May-Verfilmungen ("Durchs wilde Kurdistan"), Schwarzweiß-Klassiker ("A Hard Day’s Night" mit den Beatles) sowie Monty Pythons "Das Leben des Brian" – eine Ironie, wenn man bedenkt, dass gerade dieser Film satirisch mit Religionskritik umgeht.

Allein sechs Louis-de-Funès-Filme sind feiertags verboten, dazu "Vier Fäuste gegen Rio" mit Bud Spencer und Terence Hill wegen "zweier turbulenter Prügelszenen".

Auch "Heidi" ist heute tabu

Überraschenderweise haben auch "Heidi in den Bergen" oder "Max und Moritz" am Karfreitag TV-Verbot. Die Trickfilme wurde laut FSK allerdings gar nie explizit auf dieses Kriterium hin geprüft, zählen aber nach wie vor zu den verbotenen Filmen, wenn auch fälschlicherweise. Die komplette "schwarze Liste" findest du HIER.

Wer trotzdem Lust auf Popcornkino hat, muss nicht ganz verzichten: Streamingdienste und private Heimkinos sind vom Verbot nicht betroffen. Die Regeln gelten nur für öffentliche Vorführungen. Während in den 1950er-Jahren noch rund 60 Prozent der Filme an stillen Feiertagen untersagt waren, ist die Liste inzwischen stark geschrumpft. Das liegt auch daran, dass sich die gesellschaftlichen Normen und das Medienangebot stark verändert haben.

Heute reicht es, wenn ein Film bei der FSK aktiv für die Feiertagsfreigabe eingereicht wird – was aber nicht alle Produzenten machen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 18.04.2025, 08:45, 18.04.2025, 07:07
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