Achtung vor Falle

Über 2.000 € gefordert – Warnung vor Schwindelfirmen

Die Bundeswettbewerbsbehörde warnt jetzt vor Firmenregister-Schwindelfirmen, insbesondere kleinere Firmen seien betroffen.
Niederösterreich Heute
31.05.2025, 05:30
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Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) warnt nun erneut vor Firmenregister-Schwindelfirmen. Die BWB beobachte vermehrt, dass vor allem kleinere Unternehmen (KMU) in die Falle der dubiosen Aktivitäten hineinfallen würden.

Die Schwindelfirmen würden zumeist ein postalisches Schreiben verschicken, das formularartig ausgestaltet ist und/oder ein Landeswappen trägt, wodurch für die Unternehmen der Eindruck entsteht, bei dem Brief handle es sich um eine offizielle Verständigung, wie auch der "NÖ Wirtschaftspressedienst".

Verstärkt werde diese Betrugsmasche mit irreführenden Bezeichnungen des übermittelten Dokuments, wie etwa "Branchenregister" oder "Firmenverzeichnis", so die BWB.

Erst im Kleingedruckten werde bei einigen Schwindelfirmen auf die Geschäftsbedingungen, wie etwa die Zahlung eines höheren Betrages für "die online Bereitstellung Ihrer Firmendaten", sowie die "behördenunabhängige Bereitstellung der Dienstleistung ohne öffentlichen Auftrag", hingewiesen.

Aufforderung zur Zahlung

Oftmals gleich dem Schreiben werden die Unternehmen mit der Aufforderung zur Zahlung eines Betrages zwischen ca. 800 Euro und mehr als 2.000 Euro "für eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren konfrontiert".

Bei vielen dieser Schwindelfirmen erweise sich eine Verfolgung als schwierig, da sie ihren Sitz im Ausland haben. Für solche Unternehmen, die eine Anschrift in Österreich angeben, bestehe laut "NÖ Wirtschaftspressedienst" zumindest die Möglichkeit, sich an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat oder BH) zu wenden. Freilich könne auch Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

Bei Unsicherheit bzw. Unklarheit könne man sich zuvor an die BWB, an die Beratungsstellen der Wirtschaftskammer, den Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, den Verein für Konsumenteninformation (VKI) bzw. an die eigene Rechtsvertretung wenden, heißt es seitens der BWB.

{title && {title} } red, {title && {title} } 31.05.2025, 05:30
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