Wirtschaft
Über 32,5 Grad – diese Berufe sollen hitzefrei bekommen
Österreich befindet sich in der ersten Hitzewelle. Die Gewerkschaft appelliert nun an Baufirmen, ihren Arbeitern hitzefrei zu geben.
Seit mehreren Tagen rollt eine Hitzewelle über Österreich. In einigen Teilen Österreichs stieg das Thermometer bereits auf 36 Grad. Die Gewerkschaft appelliert nun an Baufirmen, ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hitzefrei zu geben.
Bei der letzten Hitzewelle 2019 wurde bereits Hitzeregelung ab 32,5 Grad für den Baubereich vereinbart. Jede zweite Firma hat sie genutzt und 39.122 Bauarbeiter bekamen laut Statistiken der BUAK (Bauarbeiter- Urlaubs und Abfertigungskasse) 2019 hitzefrei, berichtet der ÖGB in einer Aussendung. Da nicht alle Firmen diese Regelung nutzen, fordert die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) aufgrund des Klimawandels und zum Schutz der Gesundheit auf Baustellen einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei, denn die Arbeitsunfälle steigen bei diesen Temperaturen.
Mehr Arbeitsunfälle
"Arbeiten in der Hitze ist sehr gefährlich. Es schwächt die Konzentrationsfähigkeit, es passieren mehr Arbeitsunfälle und deshalb mein großer Appell an die Arbeitgeber, alle Maßnahmen zu setzen, um das Arbeiten unter Hitze für die Beschäftigten erträglich zu machen. Das heißt: Nutzen wir Trinkpausen und stellen wir auch dementsprechende Hilfsmittel zur Verfügung, wie bspw. Sonnenschutz oder verlegen wir auch die Arbeit in den Schatten, wo es möglich ist. Überall dort, wo wir die 32,5 Grad Celsius an Hitze überschreiten, mein Appell an die Arbeitgeber und die Auftraggeber: Stellt bitte die Arbeiten ein! Es hilft nichts, wenn es danach schwere Arbeitsunfälle gibt und dadurch Bauarbeiter, oder Menschen, die im Freien arbeiten, schwere Verletzungen davontragen", erklärt Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH).
Laut seinen Angaben sollte Hitzefrei gesetzlich verankert werden. Derzeit ist die Regelung so, dass der Arbeitgeber dies anordnen muss, das heißt, kein Bauarbeiter hat das Recht auf Hitzefrei. Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für den Arbeiter. Die Kosten werden dem Arbeitgeber vollständig von der BUAK refundiert.