Wirtschaft

Unbezahlte Überstunden, dann Fristlose für Lokal-Chefin

Eine Restaurantchefin aus Kärnten leistete regelmäßig Überstunden, wurde dann aber plötzlich fristwidrig gekündigt. Die AK musste einschreiten.

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Eine Restaurantchefin aus Kärnten leistete regelmäßig Überstunden, wurde dann aber plötzlich fristwidrig gekündigt. Die AK musste einschreiten. (Symbolbild)
Eine Restaurantchefin aus Kärnten leistete regelmäßig Überstunden, wurde dann aber plötzlich fristwidrig gekündigt. Die AK musste einschreiten. (Symbolbild)
Wolfgang Filser / SZ-Photo / picturedesk.com

Eine Restaurantchefin aus Oberkärnten leistete regelmäßig Überstunden, die nicht ausbezahlt wurden. Schlussendlich wurde sie dann fristwidrig gekündigt. Die Begründung: "Saisonende". Hilfe suchte die Arbeitnehmerin bei der Arbeiterkammer

Keine Zeitausgleichs-Vereinbarung

Wie die AK in einer Presseaussendung mitteilte, sei während dem aufrechten Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber keine Zeitausgleichs-Vereinbarung getroffen worden. Die rund 150 geleisteten Überstunden fanden demnach auch keine Berücksichtigung und das Arbeitsverhältnis wurde plötzlich aufgelöst – ohne Auszahlung der Überstunden.

 Als Grund der Auflösung des Dienstverhältnisses gab der Arbeitgeber bei der Abmeldung der Österreichischen Gesundheitskasse "Saisonende" an.

Die Arbeitnehmerin wandte sich anschließend an die Rechtsexperten der Arbeiterkammer. Im Zuge der Beratung wurde auch der Arbeitsvertrag genauer unter die Lupe genommen. Die Vereinbarung einer Befristung entsprach nicht den Vorgaben des Kollektivvertrages für das Hotel- und Gastgewerbe, heißt es.

"Der Kollektivvertrag sieht vor, dass befristete Arbeitsverhältnisse nur dann als solche gelten, wenn der Tag des Beginns und der Tag der Beendigung per Datum festgelegt sind", erklärte Andreas Gaggl, AK-Bezirksstellenleiter in Spittal an der Drau. Der Auflösungsgrund "Saisonende" war demnach inkorrekt und die Auflösung des Dienstverhältnisses fristwidrig.

"Hilfe steht jedem zur Verfügung"

Kurzerhand intervenierte die Arbeiterkammer – mit Erfolg: Neben den nicht ausbezahlten Überstunden wurde zusätzlich eine Kündigungsentschädigung gefordert. Für die Arbeitnehmerin konnte somit ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 5.000 Euro erstritten werden.

An dieser Stelle erinnert der AK-Präsident Günther Goach daran, dass die "umfassende Hilfe, ob auf dem Klagsweg oder mittels Intervention bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten" jedem AK-Mitglied kostenlos zur Verfügung stehe. 

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com