Frau beklagt Diskriminierung

Blinde konnte Brief nicht lesen – Stadt streicht Geld

Für den Kauf einer barrierefreien Küche wollte eine sehbehinderte Wienerin Unterstützungsgeld. Die Stadt zeigt sich uneinsichtig, nun wird geklagt.
Christian Tomsits
19.01.2026, 05:30
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Weil sie ihre alte Küche nicht gefahrlos nutzen konnte, wandte sich Emilia (39, Name geändert) an die MA40 der Stadt Wien. Die blinde Mutter von drei Teenagern wollte ihre Küche barrierefrei umbauen lassen – dafür braucht man einen Induktionsherd mit Knöpfen, aufklappbare Hängeschränke und Geräte mit Tasten statt Touchscreen. Die Kosten: rund 6.000 Euro. Doch auf die angesuchte "Hilfe in besonderen Lebenslagen" der Stadt wartete die Wienerin monatelang vergeblich.

Ein Problem: Wichtige Briefe wurden der Sehbehinderten nicht digital geschickt ("aus Datenschutzgründen"), somit scheiterte die Kommunikation komplett. Auf telefonische Nachfrage beruhigte man die Wienerin stets, dass ohnehin alles schriftlich ausgehändigt werde. "Aber ich bin blind, ich kann die Briefe nicht lesen", erwiderte die Wienerin, worauf die Mitarbeiter am anderen Ende der Leitung ratlos reagierten.

"Das lasse ich mir nicht länger gefallen", ärgerte sich die 39-Jährige und zog mit Anwalt Raimund Schüller wegen Diskriminierung vor eine Schlichtungsstelle. Dort wurden auch versäumte Fristen bei der Mindestsicherung und eine fehlende Einkommensbestätigung thematisiert. Eine Einigung gelang nicht. Weil die Mutter der Betroffenen mittlerweile den Kauf der Küche vorstreckte, zeigte sich die Stadt Wien nun völlig uneinsichtig. "Wir können die Kosten nicht übernehmen, wenn keine entsprechende Notlage mehr vorliegt", hieß es auch gegenüber "Heute".

Der Anwalt der Betroffenen sieht das anders: "Die Stadt muss sich an seine eigenen Regeln halten und kann eine behinderte Bürgerin nicht einfach diskriminieren und ihr Leistungen, die ihr zustehen, vorenthalten". Die Sache ist jetzt auch zivilrechtlich anhängig, sogar eine Amtshaftungsklage steht im Raum.

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