Oberösterreich

Diese Fitness-Studio-Kunden kriegen nun Geld zurück

Die Arbeiterkammer klagte mehrere große Fitness-Studios wegen rechtswidriger Klauseln. Jetzt sagt ein OGH-Urteil: Kunden bekommen ihr Geld zurück.

Johannes Rausch
Die AK klagte mehrere große Fitness-Center und bekam von den Gerichten Recht zugesprochen. (Symbolbild)
Die AK klagte mehrere große Fitness-Center und bekam von den Gerichten Recht zugesprochen. (Symbolbild)
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Sport ist gesund und wichtig, kann aber auch ordentlich ins Geld gehen: Denn oft verrechnen Fitness-Center ihren Kunden zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen Summen, warnt der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer.

Einerseits fallen schon bei Vertragsabschluss Kosten an. Andererseits werden dann während der Vertragslaufzeit noch weitere Beträge kassiert. 

Die AK klagte unzählige große Fitness-Center-Ketten: Clever fit, Fitinn, Fitfabrik, Fit/One und GetUFit verrechneten Zusatzentgelte, die nach einem neuen OGH-Urteil (siehe unten) rechtswidrig sind. Ein Verfahren gegen McFit ist außerdem noch anhängig.

Kostenfalle Fitness-Studio

Für die AK besonders "unsportlich": Kunden bekommen in der Regel keine bzw. keine werthaltigen Gegenleistungen dafür. Geht es um die Bezeichnung der Zusatzkosten, zeigen sich die Studios besonders kreativ:

Verwaltungspauschale, Anmelde-, Aktivierungs-, Chipgebühr, Energiekosten- oder Hygienepauschale sind nur einige von vielen Begriffen, die verrechnet werden.

Ziel der Unternehmen sei es, das Grundentgelt möglichst niedrig zu belassen und mit einem günstigen Mitgliedsbeitrag zu werben. Doch addiert man die zusätzlichen Kosten, kommt man auf deutlich höhere monatliche Beträge. Gegenüber Kunden soll das allerdings verschleiert werden.

Neues OGH-Urteil

Ein neues Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) unterbindet nun diese Praxis: Wenn ein Fitness-Center zusätzliche Pauschalen oder Gebühren kalkuliert, dafür aber keine Gegenleistung anbietet, steht ihm laut OGH auch kein Entgelt zu. 

Darüber hinaus listen Fitness-Center oft auch nur Leistungen auf, um vorzugeben, dass Kunden für ihre Mehrkosten etwas bekommen. Handelt es sich dabei um "mit der Erfüllung der vertraglichen Pflichten verbundene Leistungen", ist die Verrechnung des Mehrbetrages nach dem OGH unzulässig.

Schadensmeldung an AK
Ist man Kunde eines der erwähnnten Fitness-Studios und möchte sich an die AK wenden, kann man seine Daten noch bis 31. Mai im Kontakformular eingeben.

Große Preisunterschiede bei Handwerk-Service

Auch in der Branche der Handwerker wird man als Kunde hin und wieder übervorteilt: Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich hat bei insgesamt 133 Betrieben die Stundensätze von Elektromonteuren und Servicetechnikern erfragt.

Die AK berichtet von enormen Preisunterschieden: Bei Elektromonteuren lagen die Preise für eine Stunde Arbeit zwischen 58,80 und 98 Euro. Eine Stunde beim Servicetechniker kostete zwischen 58,80 und 120 Euro.

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