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Urteil! Gericht bestätigt Zwangsabstieg der Vienna

Paukenschlag bei der Vienna! Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien bestätigt den Zwangsabstieg des insolventen Ostligisten.

Heute Redaktion
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Bei der Vienna wird es immer düsterer. Jetzt bestätigt ein Gericht den Zwangsabstieg des Ostligisten.
Bei der Vienna wird es immer düsterer. Jetzt bestätigt ein Gericht den Zwangsabstieg des Ostligisten.
Bild: GEPA-pictures.com

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat dem Rekurs gegen die vom First Vienna FC erwirkte einstweilige Verfügung Folge gegeben. Damit ist der älteste Fußballklub Österreichs (Gründungsjahr 1894) in der Saison 2017/18 nicht länger in der Regionalliga Ost spielberichtigt.

„Dieser Beschluss ist eine wichtige Entscheidung im Sinne eines fairen Wettbewerbs. Überaus positiv ist zudem, dass die Entscheidung von der Justiz sehr schnell getroffen wurde", kommentierte ÖFB-Generalsekretär Thomas Hollerer den Gerichtsentscheid.

In welcher Liga wird die Vienna künftig spielen?

Gegen die Vienna, die überlegen Meister wurde, wurde in der abgelaufenen Saison ein Insolvenzverfahren eröffnet, was gemäß den ÖFB-Bestimmungen die Reihung an das Tabellenende und den damit verbundenen zwingenden Abstieg aus der dritten Leistungsstufe nach sich zieht. Anfang Mai hatte aber das Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt den Zwangsabstieg in die Stadtliga per einstweiliger Verfügung aufgehoben.

Offen ist nach der jüngsten Entscheidung des Landesgerichtes, in welcher Liga die Döblinger künftig antreten werden. "Über die Frage der Liga-Einteilung des First Vienna FC wird in einer umgehend einzuberufenden Vorstandssitzung des Wiener Fußball-Verbandes entschieden werden", erklärt der Präsident des Wiener Fußballverbandes Robert Sedlacek. "Schade ist, dass die Vereinsvertreter im Vorfeld unsere Gesprächsangebote zur Einteilung nicht angenommen haben."

Die im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu Tage getretenen potentiellen Verstöße der Vienna gegen die Regelungen für Amateurspieler werden jetzt von den zuständigen Verbandsgremien unabhängig vom Gerichtsbeschluss untersucht.

(AK)