Im Prozess gegen die deutsche antifaschistische Aktivistin Maja T. in Ungarn ist die Urteilsverkündung verschoben worden.
"Die Beweisverfahren laufen noch", gab das Gericht in Budapest am Montag bekannt. Deshalb wird es beim Gerichtstermin am Mittwoch noch kein Urteil geben. Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens sollen noch bekanntgegeben werden.
Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen. Der Vorwurf der ungarischen Behörden: Die non-binäre Person soll im Februar 2023 gemeinsam mit anderen antifaschistischen Aktivistinnen und Aktivisten Mitglieder der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen haben.
Im Juni 2024 wurde T. nach Ungarn ausgeliefert – und das, obwohl beim deutschen Bundesverfassungsgericht noch ein Eilverfahren gegen die Überstellung lief. Der Beschluss, der die Auslieferung untersagte, erreichte die zuständigen deutschen Behörden aber erst, als Maja T. schon unterwegs nach Ungarn war. Laut Bundesverfassungsgericht wurden dadurch T.s Grundrechte verletzt. Besonders wegen der Behandlung von LGBTQ-Personen in ungarischen Gefängnissen gibt es große Bedenken.
Im Juni trat Maja T. in einen Hungerstreik, den sie Mitte Juli aus gesundheitlichen Gründen wieder beendete. Zuletzt kritisierte T. in der "wochentaz" die fehlende Unterstützung durch die Bundesregierung.
Wegen der Angriffe auf Neonazis in Budapest im Februar 2023 wurde Ende September eine Frau in München zu fünf Jahren Haft verurteilt. Im Juni erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sechs weitere mutmaßliche Beteiligte an dem Angriff. Sie hatten sich im Jänner beziehungsweise März der Polizei gestellt und wurden festgenommen.
Sie hofften darauf, dass ihr Verfahren in Deutschland stattfindet und sie so einer Auslieferung nach Ungarn entgehen. Ihren Verteidigern zufolge drohen ihnen dort überlange Haftstrafen in Verfahren, die nicht den rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen.
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban setzte Ende September die Antifa-Bewegung und die deutsche Hammerbande/Antifa Ost auf eine Terrorliste. Es war das erste Mal, dass Ungarn eine Liste terroristischer Organisationen veröffentlichte. Ungarn folgte damit dem Beispiel von US-Präsident Donald Trump, der die linke Antifa-Bewegung nach dem Mord an dem ultrarechten Aktivisten Charlie Kirk ebenfalls offiziell als "terroristische Organisation" eingestuft hatte.