Van der Bellen begnadigt zu Weihnachten fünf Straftäter

Alle Jahre wieder werden durch den Bundespräsidenten im Rahmen der Weihnachtsgnadenaktion inhaftierte Sträflinge auf freien Fuß gesetzt. Im Dezember diesen Jahres dürfen sich fünf Personen (eine Frau und vier Männer) aus den Justizanstalten Wien-Josefstadt, Garsten und Innsbruck freuen.
Vorbildliche Inhaftierte
Grundlage dafür ist der Weihnachtsgnadenerlasses 2022 von Justizministerin Alma Zadić. Im Einvernehmen mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen wurden die notwendigen Voraussetzungen für eine Begnadigung festgelegt. Die bisher noch nicht verbüßte Strafe wird ihnen für eine Probezeit bedingt nachgesehen.
Die Begnadigten habe keine oder nur wenigen Vorstrafen und haben sich in der Haft diszipliniert verhalten, sodass angenommen werden kann, dass sie keine weiteren Straftaten begehen. Seit 15. Dezember sind sie deswegen wieder auf freiem Fuß.
Insgesamt 40 Begnadigungen
Jene, die in Österreich bleiben, haben eine Wohnmöglichkeit und finanzielle Versorgung.
Ausländische Strafgefangene werden entsprechend fremdenrechtlicher Bescheide außer Landes gebracht.
Insgesamt gab es 2022 schon 40 Begnadigungen, die Bundespräsident Alexander Van der Bellen vorgenommen hat. In den überwiegenden Fällen handelt es sich um gnadenweise Beschränkungen der Auskunft aus dem Strafregister, damit die Begnadigten für ihre Jobsuche ein einwandfreies Leumundszeugnis zur Verfügung haben.
Zum Vergleich: 2021 waren es insgesamt 75 Begnadigungen, davon sieben zu Weihnachten.
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