Prozess 

Vater bei Hochzeit erschlagen – nur vier Jahre Haft

Ein Tiroler streckte seinen eigenen Papa bei der Hochzeitsfeier seiner Schwester nieder. Der 63-Jährige starb im Spital, sein Sohn zeigte kaum Reue…

Österreich Heute
Vater bei Hochzeit erschlagen – nur vier Jahre Haft
Ein 32-Jähriger musste sich am Montag, 20. November 2023, am Innsbrucker Landesgericht wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang verantworten.
MARKUS STEGMAYR/APA/ picturedesk.com

Es hätte der schönste Tag des Lebens werden sollen – doch die Hochzeit in Bad Häring (T.) endete im Sommer in einer blutigen Tragödie. Ein Tiroler (32) stand Montag (20.11.) deshalb vor Gericht in Innsbruck (T.). Der 32-Jährige war auf der Feier seiner Schwester mit seinem Vater (63) in Streit geraten. Es ging angeblich um die Kindheit des Angeklagten. Die Diskussion ging auf dem Parkplatz vor dem Gasthaus weiter. Dort versetzte der 32-Jährige seinem Vater angeblich einen Faustschlag ins Gesicht.

"Ohne Nachdenken zugeschlagen"

Der Mann geriet ins Wanken, stürzte dann mit dem Kopf voran auf den Asphalt und blieb bewusstlos liegen. Zeugen riefen sofort die Rettung, leisteten Erste Hilfe. Er habe "ohne nachzudenken mit der Faust zugeschlagen", erklärte der Angeklagte vor Gericht. Der Mann war stark alkoholisiert, ein Test ergab 1,7 Promille. Auch habe sein Vater zuerst zugeschlagen, gab der Tiroler vor Gericht zu Protokoll. Der Verdächtige bekannte sich nur teilweise schuldig. Sie hätten zuerst am Gang bei den Toiletten gestritten, dann sei es draußen am Parkplatz weitergegangen. 

Dort hätte ihm sein Vater einen Schlag versetzt, er hab daraufhin reflexartig zurückgeschlagen. Das Verhältnis der beiden soll nicht gut gewesen sein. "Wir hatten sechs Jahre lang keinen Kontakt", so der 32-Jährige vor Gericht.

"An Tragik nicht zu überbieten"

Die Geschichte sei "an Tragik nicht zu überbieten", meinte die Staatsanwältin. Der Sohn habe eine unglaublich hohe Gewalteinwirkung an den Tag gelegt – noch dazu gegen seinen eigenen Vater. Der 63-Jährige hatte einen Gefäßabriss im Gehirn erlitten, er verstarb nur wenige Stunden später an den Folgen des Gewaltausbruchs im Spital. Der 32-Jährige wurde sofort festgenommen. 

Nur vier Jahre Haft für Tiroler

Für das Schöffengericht war es erschwerend, dass sich der Angeklagte "nicht reumütig" zeigte. Wegen der "außerordentlich hohen Gewalt" wurde es nicht als mildernd gewertet, dass der Vater angeblich zuerst zuschlug. Dennoch kam der Angeklagte mit einem relativ milden Urteil davon: Für ihn setzte es vier Jahre unbedingte Haft, dazu kommen 1.000 Euro Schmerzensgeld für die Witwe. Möglich wären bis zu 15 Jahre Haft gewesen – das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung. 

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