Nach dem Tod eines Angehörigen geraten Hinterbliebene oft schneller unter finanziellen Druck, als ihnen lieb ist. So auch in Oberkärnten: Eine Frau sah sich plötzlich mit einer hohen Forderung konfrontiert – und setzte sich erfolgreich dagegen zur Wehr.
Ein Inkassobüro verlangte von der Tochter eines Verstorbenen rund 13.000 Euro. Dabei ging es um einen offenen Kredit, den ihr Vater zu Lebzeiten aufgenommen hatte. Die Betroffene versuchte zunächst selbst, die Angelegenheit zu klären, doch das gestaltete sich schwierig.
"Die Betroffene versuchte zunächst selbst, eine Klärung herbeizuführen, stellte auch die Sterbeurkunde als Beweis zur Verfügung und stieß dennoch auf wenig Entgegenkommen", berichtet AK-Jurist Stefan Pachler.
Da sie alleine nicht weiterkam, suchte die Frau Unterstützung beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten. Die Hilfe zeigte schnell Wirkung: Nach der Intervention der AK wurde das Inkassoverfahren eingestellt – weitere Schritte blieben aus.
"Der Fall zeigt, wie rasch Hinterbliebene nach einem Todesfall mit finanziellen Forderungen konfrontiert sein können und wie wichtig es ist, rechtzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten hilft allen Kärntnerinnen und Kärntnern kostenlos“, betont AK-Präsident Goach.