11.000 Euro Strafe

Rechter YouTuber scheitert nach Beleidigung vor Gericht

Ein rechter YouTuber bleibt mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen Beleidigung von Politikerinnen erfolglos.
Digital  Heute
28.08.2025, 17:47
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Ein rechter YouTuber, der wegen Beleidigung von Politikerinnen verurteilt wurde, ist jetzt auch mit seiner Beschwerde vor dem deutschen Verfassungsgericht gescheitert. Das Gericht in Karlsruhe hat am Donnerstag erklärt, dass weder eine Verletzung der Kunstfreiheit noch der Meinungsfreiheit ausreichend dargelegt wurde.

Der Influencer, der auf seinem Kanal rund 600.000 Abonnenten hat, hatte drei Videos veröffentlicht, in denen Politikerinnen zum Teil mit sehr heftigen Ausdrücken beschimpft wurden.

Das Amtsgericht in Detmold, Nordrhein-Westfalen, hat ihn im Oktober 2023 in drei Fällen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 11.000 Euro verurteilt. Auch die Berufung vor dem Landesgericht und die Revision beim Oberlandesgericht Hamm brachten ihm keinen Erfolg.

Das Landesgericht hat die Aussagen als Schmähkritik eingestuft. Schmähkritik ist eine besonders schwere Form der Beleidigung, bei der es nicht mehr um eine sachliche Auseinandersetzung geht. So eine Äußerung ist nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt.

Auch die Kunstfreiheit schützt die Videos laut Landesgericht nicht. Selbst wenn man Kunst- und Meinungsfreiheit gegen das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Politikerinnen abwiegen würde, wäre das Persönlichkeitsrecht in diesem Fall wichtiger.

Der YouTuber hat sich daraufhin an das Verfassungsgericht gewandt und gemeint, dass sein Grundrecht auf Meinungs- und Kunstfreiheit verletzt worden sei. Er argumentierte, dass seine Aussagen zu Unrecht als Schmähkritik eingestuft wurden. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat die Beschwerde aber gar nicht erst angenommen, weil sie unzulässig war.

Laut Gericht wurde in der Beschwerde nicht ausreichend erklärt, warum das Landesgericht zu Unrecht von Schmähkritik ausgegangen sein soll. Auch mit dem Thema Kunstfreiheit habe sich der YouTuber in seiner Beschwerde nicht genug auseinandergesetzt.

Ebenso fehlte eine genaue Begründung, warum Kunst- und Meinungsfreiheit in diesem Fall schwerer wiegen sollten als das Persönlichkeitsrecht der Politikerinnen.

{title && {title} } red, {title && {title} } 28.08.2025, 17:47
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