"Dachte 'Zünd! Zünd! Zünd!"

Eigene Wohnung angezündet – Haft für "Feuerteufel"

Sieben Jahre Haft fasste nun ein Wiener Serien-Brandstifter aus. Im Juni hatte er seine eigene Wohnung angezündet und die Löscharbeiten beobachtet.
Wien Heute
21.08.2025, 11:12
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Er zündete seine Wohnung an und sah dann seelenruhig von einer Parkbank aus zu, wie die Feuerwehr gegen die Flammen kämpfte: Ein 46-jähriger Wiener, der bereits drei Mal wegen Brandstiftung verurteilt wurde, ist am Wiener Landesgericht rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt worden – samt Einweisung in den Maßnahmenvollzug.

Nachbarin verhinderte Feuer-Katastrophe

In der Nacht auf den 14. Juni 2025 legte der Mann am Lerchenfelder Gürtel an mehreren Stellen in seiner Wohnung Feuer. Dank einer aufmerksamen Nachbarin, die um 5 Uhr früh Brandgeruch wahrnahm, die Feuerwehr alarmierte und mit ihren zwei Kindern ins Freie lief, blieb eine Katastrophe aus. "Nüchtern fällt mir so was nicht ein", erklärte der Angeklagte vor Gericht.

„Irgendwie ist der Film so gelaufen, dass ich mir selber zuschau, wie ich meine Wohnung anzünd’“
Angeklagtervor Gericht

Nach einer durchzechten Nacht habe er nur noch gedacht: "Zünd! Zünd! Zünd!" Und weiter: "Irgendwie ist der Film so gelaufen, dass ich mir selber zuschau, wie ich meine Wohnung anzünd’."

Gericht sieht massive Gefährdung

Der Mann zeigte sich im Prozess einsichtig – und zugleich ratlos: "Auch wenn’s mir keiner glaubt, ich denke nicht, dass ich ein Pyromane bin. Sobald es brennt, krieg’ ich Schiss. Dann muss ich raus." Der psychiatrische Sachverständige sprach von "Zerstörungsimpulsen" und einer schweren Borderline-Störung. Die Vorsitzende Richterin fragte unverblümt: "Sitzen wir in zehn Jahren wieder da?" Der Angeklagte antwortete: "Ich muss rausfinden, was ich da mach und weshalb ich das mach."

Maßnahmenvollzug und Therapie

Der Mann war bereits mehrfach im Maßnahmenvollzug, zuletzt bis 2022. Danach galt er als nicht mehr hochgefährlich, hielt sich an sämtliche Weisungen, fand Arbeit – und zündelte dennoch wieder. Das Gericht folgte dem Gutachten und schickte ihn erneut in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Das Urteil ist rechtskräftig.

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