Wegen Lobautunnel

FPÖ will Gewessler beim Verfassungsgericht anklagen

Mit dem Baustopp für den Lobautunnel habe Gewessler das Gesetz gebrochen, so FPÖ-General Hafenecker. Ministeranklage ist auch nach Ausscheiden möglich
Heute Politik
28.03.2025, 16:18

Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die FPÖ mehrfach den Versuch gemacht, die grüne Verkehrsministerin Leonore Gewessler wegen "vorsätzlicher Verletzung des Bundesstraßengesetzes" beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzuklagen. Mittlerweile ist Gewessler zwar nicht mehr im Amt, trotzdem unternimmt FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker nun einen neuen Anlauf.

Im Nationalrat kündigte die FPÖ am Mittwoch an, eine Ministeranklage gegen die ehemalige Ministerin Gewessler einzubringen.

Anlass für die von den Freiheitlichen beantragte Ministeranklage gegen Gewessler ist der von ihr während ihrer Amtszeit verkündete Baustopp für den Lobautunnel und andere Straßenbauprojekte. Gewessler habe damit gegen geltendes Recht verstoßen und sich in inakzeptabler Form über die Legislative gestellt, begründet Hafenecker die Initiative.

Susanne Fürst als Anklage-Vertreterin

Vertreten werden soll die Anklage vor dem Verfassungsgerichtshof durch FPÖ-Abgeordnete und Rechtsanwältin Susanne Fürst.

In den Erläuterungen zum Antrag beruft sich Hafenecker unter anderem auf zwei von der Wirtschaftskammer Wien in Auftrag gegebene Gutachten. Diese belegen aus seiner Sicht, dass das Klimaministerium keine gesetzliche Befugnis hat, Baustopps zu verhängen bzw. der Straßenbaugesellschaft Asfinag in diesem Zusammenhang Weisungen zu erteilen. Vielmehr seien die im Bundesstraßengesetz verankerten Bauvorhaben – nach Maßgabe der wirtschaftlichen Möglichkeiten – ehestens umzusetzen. Dazu gehöre auch die S1 samt Lobautunnel.

Gewessler habe den Bau des Tunnels nur "aus ideologischen Gründen" gestoppt, argumentiert Hafenecker.

Mit einer Ministeranklage kann ein Regierungsmitglied zur Verantwortung gezogen werden, wenn es im Amt gegen die Verfassung oder Gesetze verstoßen hat. Ziel einer solchen Ministeranklage ist grundsätzlich der Verlust des Ministeramts. Bei "besonders erschwerenden Umständen" oder im Falle strafrechtlicher Vergehen kann der VfGH aber auch weitergehende Sanktionen verhängen. Dazu gehört etwa der zeitweilige Verlust der politischen Rechte.

Ministeranklage noch möglich

Laut Antrag endet die rechtliche Verantwortung der Ministerin gegenüber dem Nationalrat nicht mit ihrem Ausscheiden aus dem Amt, sondern kann bis zu einem Jahr danach noch geltend gemacht werden.

Eingebracht wurde der FPÖ-Antrag auf Ministeranklage im Verfassungsausschuss des Parlaments. Ein gleichlautender Antrag wurde dem Verkehrsausschuss zugewiesen.

Mit der neuen schwarz-rot-pinken Regierung dürft der umstrittene Lobautunnel indes nun doch gebaut werden. Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) lässt die Causa derzeit erneut evaluieren.

{title && {title} } pol, {title && {title} } Akt. 30.03.2025, 17:55, 28.03.2025, 16:18
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