Wirbel um den S1-Lobautunnel: Das Bundesverwaltungsgericht hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einen Antrag auf Vorabentscheidung gestellt, womit die laufenden Verfahren "in die Warteschleife" gestellt worden seien, berichtet die Umweltorganisation "Virus".
Das jüngste Rechtsgutachten, demzufolge "der S1 die Rechtsgrundlage im Bundesstraßengesetz" fehle, habe also Wirkung gezeigt, so "Virus"-Sprecher Wolfgang Rehm. Der Mangel liege in einer verabsäumten "Strategischen Umweltprüfung" der Verkehrsplaner – womit EU-Recht verletzt worden sei.
Seitens des zuständigen Ampel-Ressorts kommt Zustimmung zu dem Milliardenprojekt: Peter Hanke, neuer Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, spricht sich für einen Bau des umstrittenen Tunnels unter dem Naturschutzgebiet aus.
Der Tunnel sei "ganz wichtig für die Bundeshauptstadt und für die Ostregion. Deshalb wird es hier sicher die notwendige Umsetzung geben", so Hanke zu Krone.at.
Im Regierungsprogramm der Ampel-Koalition wird zwar der Bau von Autobahnen und Schnellstraßen angekündigt, die bereits über eine Genehmigung verfügen – das umstrittene Lobau-Projekt werde jedoch nicht namentlich genannt, lediglich die "S1 Spange" werde erwähnt.
Die "S1 Spange" ist jener Autobahnast, der an die Stadtstraße anschließend die Seestadt mit der S1 verbinden würde. Die frühere Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) hatte den Bau des Wiener Lobautunnels Ende 2021 gestoppt.
Eine frühere Studie des mittlerweile zerschlagenen Klimaministeriums ergab, dass die im "Bundesstraßengesetz vorgesehene Variante in fast allen untersuchten Belangen den Alternativen unterlegen" sei. Stattdessen solle der öffentliche Verkehr ausgebaut werden.
Konkret ergab die Evaluierung des S1-Abschnitts zwischen Schwechat und Süßenbrunn, dass das Straßenprojekt "zusätzliche Verkehrsbelastungen verursachen und damit zu negativen Auswirkungen auf Umwelt, Klima und die Raumstrukturen" führen werde.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH), das höchste Gericht in der Europäischen Union, hat seinen Sitz in Luxemburg und ist für die Wahrung des Rechts zuständig. Er besteht aus einem Richter je Mitgliedstaat und wird durch Generalanwälte unterstützt.
Der EuGH sorgt dafür, dass das EU-Recht in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewendet wird und klärt Rechtsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Organen sowie zwischen Einzelpersonen und Unternehmen, die gegen EU-Recht verstoßen haben.