Eine Frau zeigt einen Bekannten wegen eines Sexualdelikts an – wenige Monate später ist sie tot. In Südkorea wurde ein Mann in seinen Dreißigern wegen Mordes aus Rache zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun hat ein Berufungsgericht das Urteil bestätigt.
Der Mann hatte sein Opfer in einer Tiefgarage aufgesucht und mit einem Messer getötet. Zuvor soll er sich die Adresse der Frau über eine fingierte Klage beschafft haben. Die Staatsanwaltschaft forderte die Todesstrafe. Doch auch in zweiter Instanz blieb es bei lebenslanger Haft.
Die Tat ereignete sich am frühen Morgen des 21. August 2025 in der südkoreanischen Stadt Yongin in der Provinz Gyeonggi. In der Tiefgarage eines Gebäudekomplexes griff der Täter eine Bekannte, ebenfalls in ihren Dreißigern, mit einem Messer an und tötete sie.
Anschließend flüchtete er nach den Ermittlungsergebnissen mit einem Auto in den Bezirk Hongcheon in der Provinz Gangwon. Die beiden kannten einander bereits seit längerer Zeit: Der Mann war Kunde in jenem Geschäft gewesen, in dem die Frau arbeitete.
Im Mai 2025 hatte die Frau den Mann wegen eines mutmaßlichen Sexualdelikts bei der Polizei angezeigt. Die Ermittler gingen davon aus, dass er aus Rache für diese Anzeige handelte.
Besonders perfide war laut den Feststellungen des Gerichts, wie er den Aufenthaltsort seines späteren Opfers herausfand. Demnach brachte er eine fingierte Klage wegen einer angeblichen Versicherungsforderung gegen die Frau und ihren Ehemann ein. Auf diesem Weg soll er ihre Wohnadresse ermittelt haben. Anschließend suchte er die Frau auf und tötete sie.
Am Donnerstag (15. Oktober) entschied die 14. Strafkammer des Oberlandesgerichts Suwon über die Berufungen. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft waren gegen das erstinstanzliche Urteil vorgegangen.
Das Gericht wies beide Rechtsmittel zurück und bestätigte die lebenslange Freiheitsstrafe. Wie die südkoreanische Zeitung "Hankook Ilbo" berichtet, betonten die Richter die besondere Schwere eines Mordes aus Rache für eine Strafanzeige.
Im Verfahren räumte der Angeklagte den Mord aus Rache ein. Den Vorwurf eines vorausgegangenen Vergewaltigungsversuchs bestritt er hingegen. Das Berufungsgericht ließ diese Darstellung nicht gelten. Die Richter verwiesen auf die protokollierten Aussagen des Opfers zu dem früheren Sexualdelikt. Diese seien konkret und glaubwürdig gewesen.
In beiden Gerichtsinstanzen hatte die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe beantragt. Auch die Angehörigen des Opfers forderten eine harte Bestrafung. Das Berufungsgericht sah jedoch keine derart außergewöhnlichen Umstände, die nach seiner Beurteilung eine Todesstrafe rechtfertigen würden. Deshalb blieb es bei lebenslanger Haft. Zusätzlich ordnete das Gericht an, dass die persönlichen Daten des Verurteilten für 20 Jahre registriert werden müssen.
Abgelehnt wurde hingegen der Antrag, dem Mann nach einer möglichen Haftentlassung eine elektronische Fußfessel zur Standortüberwachung anzulegen.