Oberösterreich

Vergewaltigung – U-Haft über Verdächtigte verhängt

Die Polizei untersucht nun den Fall einer mutmaßlichen Vergewaltigung durch drei Jugendliche auf Hochtouren. 

Heute Redaktion
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Im Bereich des Linzer Hauptbahnhofs kam es Mittwochnachmittag zu einer versuchten Vergewaltigung.
Im Bereich des Linzer Hauptbahnhofs kam es Mittwochnachmittag zu einer versuchten Vergewaltigung.
Mike Wolf

Drei Burschen stehen im Verdacht, eine 16-Jährige am Mittwochabend in Linz in der Nähe des Hauptbahnhofs vergewaltigt zu haben. Nach dem nun alle mutmaßlichen Täter von der Polizei gefasst wurden, wurde die U-Haft über die Verdächtigen verhängt. 

Vierter Verdächtiger stellte sich

Die Burschen werden verdächtigt, am Mittwoch über eine 16-jährige Deutsche hergefallen zu sein und nach der Tat geflüchtet zu sein. Wenig später wurden drei Burschen - zwei 15-jährige Afghanen und ein 14-jähriger Iraner - jedoch von der Polizei gefunden und festgenommen. Ein vierter Verdächtiger stellte sich noch am Freitag den Beamten.

Die drei Verdächtigen, die zuvor festgenommen wurden, sind zwar bisher unbescholten, aber der Polizei bereits wegen einiger kleinerer Delikte bekannt, so heißt es.  Der vierte Bursche, ein 15-jähriger Afghane, der sich stellte, gab gegenüber der Polizei an, er habe nichts getan. Zwei Verdächtige geben an, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich gewesen seien, während ein weiterer mutmaßlicher Täter bisher schweigt. 

Staatsanwaltschaftssprecherin Ulrike Breiteneder spricht davon, dass das Opfer alle vier Festgenommenen "eindeutig im Sinne eines Vergewaltigungsvorwurfs belastet" habe. In einer ersten Befragung der 16-Jährigen, die nach der vermeintlichen Tat ins Krankenhaus eingeliefert wurde, wies diese Erinnerungslücken auf. Die Polizei will nun Spuren sichern, die den genauen Tathergang klären sollen. 

Haftstrafe droht 

Wenn die Burschen aufgrund einer Vergewaltigung verurteilt werden, so droht ihnen eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Wenn ihnen jedoch auch schwere Körperverletzung - etwa in Form einer posttraumatischen Belastungsstörung - nachgewiesen werden kann, ist eine Strafe von siebenhalb Jahren Gefängnis möglich. 

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