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Vergewaltigungs-Vorwurf – Mann bekommt 36.000 Euro

Ein 20-jähriger Afghane wurde beschuldigt, eine betrunkene Frau vergewaltigt zu haben. Im Verlauf des Prozesses kam alles anders als vermutet.

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Gericht, Richter, Prozess
Gericht, Richter, Prozess
Getty Images

Der Beschuldigte wurde vom Strafgericht Basler-Stadt im Nebenanklagepunkt der sexuellen Belästigung für schuldig befunden und zu einer Buße von 288 Euro verurteilt, wie "20 Minuten" berichtet. Im Hauptpunkt der Vergewaltigung gab es am Freitag einen Freispruch. Der Mann sei unverzüglich auf freien Fuß zu setzen und ihm sei eine Entschädigung von rund 36.000 Euro für über sechs Monate Untersuchungshaft auszurichten. Auch der obligatorische Landesverweis ist damit vom Tisch.

"Sie hatte nachweislich sexuelle Kontakte mit mehreren Männern, darunter mit dem Beschuldigten."

Urteil basiert auf der Würdigung der Beweise

In der Urteilsbegründung unterstrich die Präsidentin des Dreiergerichts, dass der Freispruch nichts mit dem Verhalten der Privatklägerin im Club zu tun hatte. Sie hatte zwar nachweislich sexuelle Kontakte mit mehreren Männern, darunter mit dem Beschuldigten, das entschuldige aber in keiner Weise sexuelle Handlungen gegen ihren Willen. "Wie auch immer sich eine Frau im Ausgang verhält, mag nicht zu rechtfertigen, was nachher passiert", betonte die Richterin. Das Urteil basiere ausschließlich auf der Würdigung der Beweise.

Kritische 12 Minuten

Das Gericht sah sich mit dem Problem konfrontiert, dass es weder auf die Aussagen der Beschuldigten noch auf die des mutmaßliche Opfers abstellen konnte. Die Frau sei auf Videoaufnahmen von der Nacht in verstörtem Zustand zu sehen und habe vor Gericht ihre Gefühlslage glaubhaft wiedergegeben. Ihre Beschreibung der kritischen zwölf Minuten, in denen sich die angeklagte Vergewaltigung jenseits der Kameras abgespielt haben soll, seien aber nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar.

Auch verließ sich das Gericht nicht auf die Schilderungen des Beschuldigten. Seine Versionen der Ereignisse seien ebenfalls widersprüchlich und ein Teil davon gar "relativ abstrus". Die gefundenen Spuren vermochte seine Darstellung genau so wenig zu erklären wie jene der Frau.

Alkoholkonsum

"Etwas ist passiert", hieß es, aber für eine Vergewaltigung fehlten die Beweise. Aber was genau? Es sei denkbar, dass sie von ihrem eigenen Verhalten, zu dem die Enthemmung durch massiven Alkoholkonsum sicher beitrug, schockiert war und in Panik geriet, so das Gericht. Schlussendlich könne nicht ausgeschlossen werden, dass die sexuellen Handlungen, als sie geschahen, noch einvernehmlich waren. Darum erfolgte ein Freispruch im Zweifel für den Beschuldigten.

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