Unfall mit 40 km/h

Versicherung stieg aus, weil Motorrad zu langsam fuhr

Weil ein Motorradfahrer auf einer Landstraße langsam fuhr, soll er selbst mitschuldig am Schaden gewesen sein. Der OGH bremst den Versichererer aus.
Wien Heute
04.10.2025, 21:47
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Ein kurioser Fall landete vor dem Obersten Gerichtshof: Ein Biker war mit nur 40 km/h auf einer Freilandstraße unterwegs – erlaubt wären an jener Stelle 70 km/h gewesen. Nachdem es zum Auffahrunfall kam, wollte die Versicherung des Bikers nicht den vollen Schaden blechen. Der Grund: Der Mann sei zu langsam gewesen und hätte den Unfall womöglich verhindern können, wenn er flotter gefahren wäre.

Doch die Richter sahen das laut "Presse" anders. Laut OGH-Urteil war das Schneckentempo gerechtfertigt. Der Motorradfahrer befand sich im Nahbereich einer nicht abgesperrten Baustelle – dort musste er jederzeit mit querenden Baufahrzeugen rechnen.

Auch wenn die Straßenverkehrsordnung klar sagt, dass man ohne zwingenden Grund nicht so langsam fahren darf, dass man den Verkehr behindert: Laut Höchstgericht machte Baustellensituation besondere Vorsicht notwendig und sah keinen Korrekturbedarf der vorangegangenen Urteile. Der Biker bekommt seinen Schaden nun vollständig ersetzt.

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