Ein kurioser Fall landete vor dem Obersten Gerichtshof: Ein Biker war mit nur 40 km/h auf einer Freilandstraße unterwegs – erlaubt wären an jener Stelle 70 km/h gewesen. Nachdem es zum Auffahrunfall kam, wollte die Versicherung des Bikers nicht den vollen Schaden blechen. Der Grund: Der Mann sei zu langsam gewesen und hätte den Unfall womöglich verhindern können, wenn er flotter gefahren wäre.
Doch die Richter sahen das laut "Presse" anders. Laut OGH-Urteil war das Schneckentempo gerechtfertigt. Der Motorradfahrer befand sich im Nahbereich einer nicht abgesperrten Baustelle – dort musste er jederzeit mit querenden Baufahrzeugen rechnen.
Auch wenn die Straßenverkehrsordnung klar sagt, dass man ohne zwingenden Grund nicht so langsam fahren darf, dass man den Verkehr behindert: Laut Höchstgericht machte Baustellensituation besondere Vorsicht notwendig und sah keinen Korrekturbedarf der vorangegangenen Urteile. Der Biker bekommt seinen Schaden nun vollständig ersetzt.