Seit dem neuen Schuljahr gilt für Mädchen bis 14 Jahre ein Kopftuchverbot in Schulen. Auf "Heute"-Anfrage heißt es seitens der Bildungsdirektion NÖ, dass der Schulstart in NÖ "sehr ruhig verlaufen ist".
In Sachen Kopftuchverbot "gibt es niederösterreichweit bis zu maximal zehn Fälle, bei denen es dem Gesetz entsprechend zu Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten kommt. Alle Gespräche wurden bereits, bzw. werden in den nächsten Tagen durchgeführt", heißt es.
An Wiener Schulen gibt es laut Gewerkschaftsangaben rund 50 Verstöße, in der Steiermark meldete die Bildungsdirektion zwei Verstöße am ersten Schultag.
Mit September 2026 traten laut Parlamentsangaben zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Österreich in Kraft. Einen Schwerpunkt bildet dabei der Schulbereich: Für Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag gilt künftig ein Kopftuchverbot. Vorgesehen sind außerdem eine Begleitung suspendierter Schülerinnen und Schüler, verpflichtende Perspektivengespräche und höhere Strafen bei Verletzungen der Schulpflicht.
Ab Beginn des Schuljahres 2026/27 ist es Schülerinnen bis 14 Jahre verboten, in der Schule ein Kopftuch zu tragen, das "das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt", wie es genau im Gesetzestext heißt.
Bei mehrmaligen Verstößen gegen das Kopftuchverbot ist eine Geldstrafe von 150 Euro bis 800 Euro vorgesehen. Bei Uneinbringlichkeit kann eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen verhängt werden.