Bisher war bekannt und wurde von Rapid auch so nach außen hin kommuniziert, dass der Vertrag von Mike Büskens bis Sommer 2017 läuft. Doch nun wird klar, dass dieser eine Europa-Cup-Klausel beinhaltet. Wenn die Hütteldorfer es schaffen sollten sich für den Europacup zu qualifizieren, verlängert sich Büskens' Vertrag automatisch bis Sommer 2018.
Bisher war bekannt und wurde von bis Sommer 2017 läuft. Doch nun wird klar, dass dieser eine Europa-Cup-Klausel beinhaltet. Wenn die Hütteldorfer es schaffen sollten, sich für den Europacup zu qualifizieren, verlängert sich Büskens' Vertrag automatisch bis Sommer 2018.
Wie der "Kurier" berichtet, unterschrieb der Deutsche Mike Büskens einen Einjahres-Vertrag, allerdings mit der Option auf eine Verlängerung, wenn sich der Verein für den Europacup qualifizieren sollte. Das Brisante an der Klausel ist allerdings, dass nicht der Verein selbst über die eventuelle Verlängerung des Kontraktes entscheidet, sondern allein die Ergebnisse der Mannschaft.
Im Falle, dass Rapid-Coach sich mit seinen Schützlingen für den Europacup qualifizieren sollte, müsste der Verein dem beurlaubten Büskens bis Sommer 2018 das vereinbarte Gehalt bezahlen. Auch die Ex-Assistenten Carsten Jacker, Thomas Hickersberger und Raimund Held beziehen aktuell noch ihre Rapid-Gehälter. Ex-Rapid-Sportchef Andreas Müller soll laut "Kurier" für die Büskens-Klausel verantwortlich sein und musste unter anderem auch aus diesem Grund gemeinsam mit Büskens gehen.
Der einzige Ausweg aus der prekären Lage, die den Grün-Weißen teuer zu stehen kommen könnte, wäre eine Europacup-Qualifikation über den Cup-Titel. Damir Canadi müsste also den ersten Cup-Pokal nach 22 Jahren holen, damit die Büskens-Klausel nicht in Kraft tritt.
Grün-Weißes Déjà-vu
Es ist nicht das erste Mal, dass die Hütteldorfer durch unglückliche Vertragsmodalitäten Ex-Trainern ihre Gehälter bezahlen müssen. Peter Pacult, Peter Schöttel und Zoran Barisic wurden ebenfalls nach ihren Beurlaubungen weiterhin ausbezahlt.