In Hietzing

Start für Verbindungsbahn – erste Arbeiten noch heuer

Trotz Beschwerden gegen das ÖBB-Projekt wird der Ausbau der Verbindungsbahn vorerst fortgesetzt, entschied der Verfassungsgerichtshof.
Wien Heute
16.04.2026, 10:21
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Die Hietzinger Bürgerinitiative, die sich gegen den geplanten Ausbau der sogenannten Verbindungsbahn (S80) stellt, hat jetzt den Verfassungsgerichtshof eingeschaltet und eine Beschwerde eingebracht. Diese richtet sich gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum ÖBB-Projekt zwischen Hütteldorf und Meidling.

Die Initiative befürchtet unter anderem, dass mehr Bäume gerodet werden, als ursprünglich angekündigt. Zusätzlich wurden Anträge auf aufschiebende Wirkung gestellt. Wie der ORF berichtet, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) diesen Anträgen aber nicht stattgegeben, wie eine Sprecherin des VfGH bestätigt. Das bedeutet, das Projekt darf vorerst weiter umgesetzt werden.

Öffentliches Interesse überwiegt

Im Beschluss hebt das Höchstgericht die überwiegenden öffentlichen Interessen hervor. "Das Projekt leiste einen wesentlichen Beitrag zur Kapazitätssteigerung im öffentlichen Nahverkehr, verbessere die Versorgungssicherheit und unterstütze die Klimaziele durch eine Stärkung des schienengebundenen Verkehrs", heißt es.

Die naturschutzrechtlichen Bedenken – etwa die Fällung zahlreicher Bäume und Auswirkungen auf geschützte Tierarten – reichten laut Gericht nicht aus, um die Bauarbeiten vorläufig zu stoppen.

Bau unter gewissen Auflagen zulässig

Ein weiteres wichtiges Argument war laut VfGH der drohende volkswirtschaftliche Schaden bei einer weiteren Verzögerung. Die ÖBB hatten davor gewarnt, dass Zusatzkosten von rund 100 Millionen Euro entstehen könnten und das Gesamtprojekt um Jahre verschoben werden müsste.

Im eigentlichen Verfahren zur Beschwerde gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) gibt es aber noch keine Entscheidung des Höchstgerichts. Das BVwG hatte Anfang des Jahres festgehalten, dass der Ausbau der Verbindungsbahn unter gewissen Auflagen zulässig ist.

Bürgerinitiative befürchtet mehr Rodungen

Es wurde betont, dass während des Verfahrens bereits Änderungen am Projekt vorgenommen und zusätzliche Maßnahmen vorgesehen wurden. Diese Anpassungen seien ausreichend gewesen, hieß es.

Die Bürgerinitiative "Verbindungsbahn besser" sieht das anders. Sie meint, dass es neben der "umstrittenen Einstufung der Verbindungsbahn als Hochleistungsstrecke, zu niedrig gemeldeter Zahlen notwendiger Baumfällungen (…) und der fehlenden Wiederherstellung gleichwertiger Bahnquerungen weitere Grundrechtsfragen gebe, die es höchstgerichtlich zu klären gilt". Aus diesem Grund haben sich die Mitglieder an den Verfassungsgerichtshof gewandt.

Start voraussichtlich im Herbst

Die ÖBB wollen jedenfalls weiter an dem Vorhaben festhalten. "Unser Plan ist es, noch heuer, voraussichtlich im Herbst, mit der Attraktivierung der Verbindungsbahn zu starten", so das Unternehmen.

Für die Fahrgäste bedeutet das unter anderem zwei neue und eine modernisierte Haltestelle für täglich mehr als 20.000 Personen. Die Anrainer würden zudem von Lärmschutz entlang der Strecke und weniger Wartezeiten profitieren, weil Eisenbahnkreuzungen entfallen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 16.04.2026, 10:22, 16.04.2026, 10:21
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