Österreich

Vier Unfälle in 45 Minuten: Lenkerin schweigt

Heute Redaktion
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Das Video einer Linzerin, die mit vier Unfällen in 45 Minuten für ein Stauchaos sorgte, ging viral. Inzwischen wurde die Frau befragt, sagte aber nichts.

"Hast du dieses Video gesehen?" – Auch einen Tag danach ist die Wahnsinnsfahrt einer Linzerin (49) noch immer DAS Gesprächsthema.

Wie berichtet, baute die Lenkerin mit ihrem VW Polo vier Unfälle in nur 45 Minuten, wollte vor der Polizei flüchten. Die letzten beiden Crashs bei der Auffahrt zur Nibelungenbrücke wurden im Video festgehalten.

Dieses ging viral. Der Clip verbreitete sich über WhatsApp rasend schnell. Darauf zu sehen ist die Lenkerin nach dem vorletzten Unfall in ihrem völlig demolierten Auto. Als die Frau erfährt, dass die Polizei gerufen wird, versucht sie erneut zu flüchten, baut aber wieder einen Unfall – den vierten und letzten. Folge: ein Megastau in Linz.

Einer der geschädigten Lenker schilderte, bei der Frau deutlichen Alkoholgeruch wahrgenommen zu haben. Sie selbst verweigerte wie berichtet den Alkoholtest.

Die Lenkerin muss nun mit einer saftigen Strafe rechnen. Die Behörde geht bei Verweigerern vom höchsten Alkoholisierungsgrad aus. Damit winkt der Lenkerin die selbe Strafe, als wenn sie über 1,6 Promille Alkoholgehalt im Blut gehabt hätte. Die Geldstrafe kann bis zu 5.900 Euro betragen.

Laut Polizei-Pressestelle wurde die 49-Jährige gleich im Anschluss von den Beamten zu den Unfällen befragt. Doch auch da zeigte sie sich nicht kooperativ, verweigerte jegliche Aussage.

Droht jetzt Gerichtsverfahren?

Verletzt wurde bei der Reihe an Unfällen zum Glück niemand. Dennoch könnte der 49-Jährigen ein Gerichts-Verfahren wegen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit drohen.

Hier noch einige Fotos des Unfalls:

Demnach heißt es im Paragraph 89 StGB: "Wer vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig unter den in Paragraph 81 Abs. 2 umschriebenen Umständen, eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen."

Bei der Linzer Staatsanwaltschaft liegt laut Sprecher Philipp Christl aktuell aber noch kein Akt vor.

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