In einer E-Mail-Nachricht wandte sich der ehemalige Apotheker verzweifelt, offenbar in Rage, an verschiedene Adressaten.
Dabei kündigte er an: "Für uns wird es wahrscheinlich bereits zu spät sein, aber vielleicht wird durch Bekanntwerden dieses Justizirrtums, dieser Justizignoranz, dieser Justizwillkür, dass weiteren unschuldigen Opfern so ein Schicksal erspart bleibt."
Einer der Adressaten, der die E-Mail las, alarmierte sofort die Einsatzkräfte – bei Notruf Niederösterreich ging am Montag, 2. Februar, kurz vor 14 Uhr die Alarmierung ein.
Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Leobersdorf, ein Notarzthubschrauber und ein Großaufgebot an Rettungskräften trafen kurz darauf am Tatort ein, fanden das Ehepaar mit schweren (Stich-)Verletzungen vor.
Laut derzeitigem Ermittlungsstand geht man von einem Mordversuch mit anschließendem Suizidversuch aus. Beide, Angreifer und Opfer, wurden mit Bauchstichverletzungen in umliegende Spitäler gebracht, sie mit dem Notarzthubschrauber, er mit dem Rettungswagen und Notarztbegleitung. Bis Dienstagmittag konnte das Ehepaar noch nicht befragt werden.
"Heute"-Recherchen zufolge hatte die Bluttat im Bezirk Baden eine lange Vorgeschichte. Denn der Tatverdächtige soll sich aus dem Geschäft mit der Schlossapotheke in Kottingbrunn mehr herausgenommen haben, als er durfte – über einen Zeitraum von 18 Jahren sollen es rund 2 Mio. Euro gewesen sein.
Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133
Im Zuge des Schuldenregulierungsverfahrens kamen Ermittler dem Verdächtigen auf die Schliche, hier hatte der 66-Jährige zwei teure Kunstwerke nicht angegeben. So wurden auch die Geldflüsse überprüft, Unregelmäßigkeiten wurden entdeckt.
Die Staatsanwaltschaft klagte den früheren Apotheker an – wegen betrügerischer Krida und Untreue. Am 26. Juni 2025 wurde der Angeklagte zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt. Doch sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte legten Rechtsmittel ein. Das Oberlandesgericht schaltete die bedingte Haft aus – aus einem Jahr unbedingter Haft wurden drei Jahre unbedingte Haft, rechtskräftig.
Im Dezember 2025 wurde dem Mann die Aufforderung zum Haftantritt (Anm.: der Haftantritt ist ab Zustellung der Aufforderung binnen eines Monats zu erfüllen) zugesandt, doch auch hier hätte der 66-Jährige noch Anträge stellen können – etwa die Prüfung der Möglichkeit einer Fußfessel, eine mögliche Vollzugsuntauglichkeit etc. Doch dazu kam es nicht, kurz vor dem anstehenden Haftantritt kam es stattdessen zu der Bluttat in dem Einfamilienhaus des Ehepaares. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Suizidgedanken? Telefonseelsorge unter der Tel.: 142; Polizeinotruf unter der Tel: 133