Gesundheit

Vor Lockdown-Beginn müssen alle nach Hause zurückkehren

Am 1. April startet der 4. Lockdown. Doch schon jetzt herrscht große Verwirrung rund um die "Osterruhe". Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Christine Scharfetter
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Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 1.450 Euro.
Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 1.450 Euro.
picturedesk.com (Symbolbild)

Ausgerechnet am Gründonnerstag – nur vier Tage vor Ostern – geht der Osten Österreichs in den 4. Lockdown. Die Regierung verhängt – voraussichtlich bis 6. April – über Wien, Niederösterreich und das Burgenland eine sogenannte "Osterruhe". Was das für den Alltag, den Familienbesuch und die Freizeit bedeutet, soll am Montag vorgelegt werden. Ein Entwurf für die 6. Novelle der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung liegt "Heute" bereits vor. Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ostern kurz zusammengefasst:

Darf ich Ostern mit meiner Familie feiern?

Ja, wenn die gesamte Familie in einem Haushalt lebt. Andernfalls darf immer nur eine Einzelperson auf einen Haushalt treffen. Sprich, alle Geschwister aus verschiedenen Haushalten dürfen sich nicht gleichzeitig bei den Eltern einfinden. Die Eltern dürfen aber beispielsweise das alleinlebende Kind besuchen und umgekehrt.

Darf ich die Ostregion für einen Besuch verlassen?

Nur, wenn die Eins-plus-eins-Regel dabei beachtet wird.

Darf mich jemand in Wien besuchen?

Ja. Auch hier gilt die Eins-plus-eins-Regel.

Dürfen meine Kinder zu Ostern ihre Großeltern besuchen?

Grundsätzlich ja. Besucht nur eine erwachsene Person die Eltern, dürfen aufgrund der Aufsichtspflicht gegenüber Kindern diese mit.

Schwester, Bruder und Eltern haben alle einen gemeinsamen Nebenwohnsitz. Dürfen sie gemeinsam hin?

Das ist erlaubt. An den Zweitwohnsitz zu reisen zählt als Grundbedürfnis und ist damit legal.

Muss ich mich testen lassen, wenn ich Wien, Niederösterreich oder das Burgenland verlasse?

Der Ausreisetestpflicht gilt bisher nur für Tirol sowie die Bezirke Wiener Neustadt und Neunkirchen in Niederösterreich.

Darf ich während des Lockdowns ins Ausland reisen?

Nein, denn während der Ausgangsbeschränkung darf der eigene private Wohnbereich - außer zur Deckung von Grundbedürfnissen - nicht verlassen werden.

Darf ich dann auch nicht meine Eltern im Ausland besuchen?

Das fällt unter die Deckung der Grundbedürfnisse und ist damit erlaubt. Allerdings sollten unbedingt die Aus- und Einreisebedingungen beachtet werden.

Wenn ich vor dem Lockdown weggefahren bin, muss ich am 1. April dann wieder zu Hause sein?

Ja, insofern es sich nicht um einen Zweitwohnsitz handelt. Ein Aufenthalt – etwa bei guten Freunden – ist aufgrund der strengen Kontaktbeschränkungen ab Gründonnerstag nicht mehr erlaubt.

Wenn ich mich nicht daran halte, muss ich dann mit einer Strafe rechnen?

Die Ausgangssperre zu verletzen ist eine Verwaltungsübertretung und kann bis zu 1.450 Euro kosten.

Darf ich dann wenigstens einen Spaziergang machen?

Da dies unter den Ausnahmepunkt "körperliche und psychische Erholung" fällt, ja. Allerdings nur alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder einer engen Bezugsperson.

Was, wenn ich unterwegs zufällig andere Personen treffe?

Das könnte selbst trotz Abstand zu Problemen führen, da es als Veranstaltung gewertet werden kann. Grundsätzlich waren rein zufällige Begegnungen jedoch nicht in den Lockdown-Verordnungen geregelt.

Kann ich mit meinen Kindern einen Zoo besuchen?

Nein, Zoos und Museen werden geschlossen.

Darf ich Skifahren gehen?

Ja, Sport und die in Anspruchnahme von erlaubten Sportangeboten, wie etwas Ski-Pisten, bleibt erlaubt.

Kann ich mir weiterhin mein Essen in Lokalen abholen?

Ja, hier soll es - anders als ursprünglich angenommen - keine Änderungen geben.

Und wie sieht es mit Click&Collect bei diesem Lockdown aus?

Auch das soll laut Gesundheitsministerium doch erlaubt bleiben.

Sperren auch die Baumärkte zu?

Ja, sie sind für die Grundversorgung nicht notwendig, werden aber garantiert wieder Click&Collect anbieten. 

Wie sieht es mit Gärtnereien aus?

Grundsätzlich bleiben diese wieder offen. Überhaupt sind Agrarhandel, Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel weiterhin erlaubt. Sprich die Gärtnerei mit "Eigenproduktion" bleibt offen. Die Dehner & Co. sowie Gartenabteilung bei OBI nicht.

Kann ich im Supermarkt die Spielsachen und Blumen für Ostern kaufen?

Nein. Supermärkte bleiben zwar - wie bisher - offen, dürfen laut Novelle während der Osterruhe allerdings nur Waren, die zur Grundversorgung zählen, anbieten. Sprich, Lebensmittel, aber keine Spielsachen oder Blumen.

Darf ich zum Friseur gehen?

Nein, Friseure und andere körpernahe Dienstleister bleiben geschlossen. 

Kann ich zum Ostergottesdienst gehen?

Die Kirchen bleiben offen.

Dürfen weiterhin Demos veranstaltet und besucht werden? 

Auch das bleibt mit Abstands- und Maskenpflicht erlaubt.

Wie lange wird der Lockdown dauern?

Voraussichtlich bis 6. April. Ob es zu einer Verlängerung kommt, ist derzeit aufgrund der ernsten pandemischen Lage noch nicht absehbar.

Welche Strafen drohen?

Bei einer Anzeige bis zu 1.450 Euro im Extremfall.