Alkohol ist in Österreich teilweise erst ab 16 Jahren freigegeben. Während an den Kassen deshalb oft der Ausweis von jungen Käufern kontrolliert wird, steckt in manchen Süßigkeiten, die speziell an Kinder gerichtet sind, aber genau das drinnen.
Dabei muss Alkohol in Lebensmitteln, wenn er als Hilfsmittel oder Trägerstoff dient, nicht gekennzeichnet werden. "Da hilft dann nur ein Blick in die Zutatenliste", steht dazu auf der Homepage der Arbeiterkammer. Doch genau das ist das Problem, denn wer rechnet schon damit, dass Kinder-Süßigkeiten Alkohol enthalten?
Sowohl für Schwangere, Menschen mit Vorerkrankungen oder für Kleinkinder soll genau das schlimme Folgen haben. Besonders Kinder sind langfristig gefährdet, denn sie gewöhnen sich an den Geschmack von Alkohol und verbinden ihn mit positiven Erfahrungen.
Auch Obst enthält Alkohol, allerdings gehören Äpfel, Bananen, Weintrauben und Co., laut Ernährungswissenschaftlern, zu einer gesunden und ausgewogenen Ernährung in jedem Alter dazu.