Ein TikTok-Video der Schauspielerin Masha Julia Ammann sorgt derzeit für breite Aufmerksamkeit. Darin schildert sie einen mutmaßlichen Vorfall, der sich nach ihrer Darstellung am 21. Jänner 2024 in Berlin ereignet haben soll.
Ammann berichtet, sie habe den Rapper in einem Studio getroffen, um gemeinsam Musik zu machen. Laut ihrer Darstellung habe sich die Situation im Laufe der Nacht verändert.
Gegen vier Uhr früh habe sie nach eigenen Angaben den Wunsch geäußert, nach Hause zu gehen. Der Rapper soll daraufhin gesagt haben, sie solle bleiben und dort übernachten.
Weiter schildert sie, er habe sich geweigert, ihr ein Taxi zu rufen. Seine Stimmung sei gekippt, beschreibt Ammann. Als sie darauf bestanden habe, getrennt zu schlafen, habe er laut ihrer Darstellung das Sofa entfernt.
In ihrem Video erklärt Ammann, sie habe mehrfach deutlich gemacht, keinen körperlichen Kontakt zu wollen. Dennoch sei es später zu einer Situation gekommen, die sie als übergriffig beschreibt.
Sie habe sich "wie eingefroren" gefühlt, sagt sie. Es sei zu sexuellen Handlungen gekommen, die sie als nicht einvernehmlich schildert. Gewalt habe es ihrer Aussage nach nicht gegeben, jedoch "mentalen Druck".
Die Schauspielerin berichtet zudem von den Folgen des Erlebten. Einen Monat später habe sie sich selbst in eine Klinik begeben, da der Vorfall starke Belastungen ausgelöst habe, unter anderem auch körperliche Symptome.
Einen konkreten Namen nennt Ammann nicht. Sie beschreibt den mutmaßlichen Täter jedoch als sehr bekannten Rapper mit großer weiblicher Fanbase, der nach außen hin als fröhlich und beliebt wahrgenommen werde.
Zugleich äußert sie die Hoffnung, dass sich weitere Betroffene melden könnten. Ihrer Einschätzung nach gebe es möglicherweise noch mehr Frauen mit ähnlichen Erfahrungen.
Die geschilderten Vorwürfe basieren auf den Aussagen von Masha Julia Ammann. Eine unabhängige Bestätigung liegt nicht vor.
Da kein Name genannt wurde und keine gerichtliche Klärung erfolgt ist, gilt: Es handelt sich um Vorwürfe. Für alle potenziell Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.