Sport

Walter Mayer nach WADA-Kehrtwende empört

Heute Redaktion
14.09.2021, 16:27

Die WADA hat am vergangenen Freitag festgestellt, dass die UV-Bestrahlung von Blut erst seit dem 1. Jänner 2011 verboten ist. Ex-ÖSV-Coach Walter Mayer ist empört. Seinen Angaben nach war er für die Anwendung desselben Verfahrens bei den Olympischen Winterspielen 2002 in Salt Lake City von der FIS lebenslang gesperrt worden.



Die überraschende Kehrtwende der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) vom vergangenen Freitag in Sachen Blutmanipulations-Affäre von deutschen Sportlern, wonach die UV-Bestrahlung von Blut erst seit dem 1. Jänner 2011 verboten ist, empört den früheren ÖSV-Coach.

In einem E-Mail wehrt sich Mayer nun gegen die seiner Meinung nach vorliegende Ungerechtigkeit. "Es freut mich, dass mir zumindest vonseiten der deutschen NADA recht gegeben wurde. Für genau die gleiche UV-Behandlung wurde ich gesperrt und werde seither immer wieder ungerechtfertigt mit Doping in Verbindung gebracht", bezieht er sich auf eine beigefügte Aussendung der deutschen Nationalen Anti-Doping-Agentur, in der die WADA-Entscheidung begründet wird.

Mayer: "Wo bleibt da die Gerechtigkeit?"
"Der Auslöser für mein schlechtes Image war eine nach Ansicht der NADA Bonn nicht verbotene UV-Behandlung! Wo bleibt da die Gerechtigkeit?", ärgerte sich der mittlerweile 55-jährige Salzburger und ÖSV-Rennsportdirektor für Langlauf und Biathlon.

Mayer ist der Ansicht, dass gleiches Recht für alle gelten sollte und der Gleichheitsgrundsatz und ein "fair trial" auch im Sportrecht angewendet werden sollte. "Es sollte in der internationalen Sportpolitik gleich hart und konsequent durchgegriffen werden", sagte Mayer und bezog sich auch auf das harte Durchgreifen von Sportminister Norbert Darabos bei der NADA im Fall Hoffmann. Mayer habe derzeit nicht die Geldmittel, um gegen diese Gremien vorzugehen, und seine Unschuld zu beweisen.

Zu wenig Geld, um zu klagen
"Trotzdem werde ich versuchen, die vom IOC gegen mich verhängten Sanktionen, sobald es meine finanziellen Möglichkeiten erlauben, zu bekämpfen und den mir entstandenen Schaden einzufordern", bekräftige Mayer.

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