Für das Steuerjahr 2025 stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Familien in Österreich heuer deutlich höhere Rückzahlungen beim Steuerausgleich ins Haus. Wie "Heute" und "finanz.at" bereits berichteten, sorgen zahlreiche Anpassungen bei Absetzbeträgen und Zuschüssen dafür, dass durchschnittlich mehr als 1.000 Euro pro Person vom Finanzamt zurückgeholt werden können – vorausgesetzt, man stellt den Antrag und nutzt die neuen Regelungen aktiv.
Der Steuerausgleich kann ab spätestens März 2026 für das Jahr 2025 über das Online-Portal FinanzOnline oder klassisch mit dem Formular L1 beim Finanzamt eingereicht werden – bis dahin liegen die erforderlichen Unterlagen beim Finanzamt vor. Ein zentraler Bestandteil bleibt der Familienbonus Plus: Für Kinder unter 18 Jahren beträgt dieser weiterhin bis zu 2.000 Euro jährlich pro Kind, und erstmals wurde für volljährige Kinder ein Bonus von bis zu 700 Euro eingeführt.
Auch Familien mit mehreren Kindern profitieren von einem Mehrkindzuschlag von 24,40 Euro pro Kind bei drei und mehr Kindern, sofern Familienbeihilfe bezogen wird und bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Alleinverdiener und Alleinerzieher erhalten heuer höhere Absetzbeträge: Der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt für ein Kind mindestens 612 Euro, mit zwei oder mehr Kindern entsprechend mehr. Arbeitnehmer können ferner zusätzliche Entlastungen durch erhöhte Verkehrs- und Unterhaltsabsetzbeträge nutzen.
Besonders stark steigt die sogenannte Negativsteuer, die besonders Personen mit niedrigem Einkommen zugutekommt: Arbeitnehmer ohne Pendlerpauschale können bis zu 1.277 Euro zurückbekommen, mit Pendlerpauschale sogar bis zu 1.398 Euro. Pensionisten können mit Rückzahlungen von bis zu rund 710 Euro rechnen. Diese Negativsteuer ist im Kern die Rückerstattung von geleisteten Sozialversicherungsbeiträgen, wenn wenig oder keine Lohnsteuer angefallen ist.
Wichtig für alle Steuerpflichtigen: Viele Absetzbeträge und Boni – etwa der Familienbonus Plus – müssen aktiv im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden, auch wenn sie bereits unterjährig über die Lohnverrechnung berücksichtigt wurden. Wer dies versäumt, verschenkt potenziell hohe Rückzahlungen. Den Steuerausgleich sollte man übrigens in jedem Fall selbst durchführen, auch wenn er sonst automatisch bearbeitet wird – automatisch gibt es im Schnitt nämlich 400 Euro zurück, manuell aber im Schnitt mehr als 1.000 Euro.