Wer sich jetzt Zeit für den Steuerausgleich nimmt, könnte heuer deutlich mehr Geld zurückbekommen. Für das Steuerjahr 2025 gelten zahlreiche neue Regelungen, die für viele Arbeitnehmer und Familien spürbare Entlastungen bringen. Durchschnittlich sollen Rückzahlungen von mehr als 1.000 Euro pro Person möglich sein, wie die Plattform "finanz.at" berichtet.
Der Steuerausgleich kann bereits seit Jahresbeginn beantragt werden. Sobald dem Finanzamt der Jahreslohnzettel übermittelt wurde, startet auch die Bearbeitung der Anträge. Mehrere Anpassungen bei Absetzbeträgen und Zuschüssen sorgen dafür, dass die Gutschriften heuer höher ausfallen können als bisher.
Unverändert bleibt der Familienbonus Plus für Kinder unter 18 Jahren mit bis zu 2.000 Euro pro Kind. Für volljährige Kinder wurde der Bonus für 2025 ausgeweitet und beträgt erstmals bis zu 700 Euro. Wichtig dabei: Auch wenn der Bonus bereits unterjährig über die monatliche Lohnverrechnung berücksichtigt wurde, muss er im Steuerausgleich nochmals geltend gemacht und damit erneut "aktiviert" werden.
Familien mit mindestens drei Kindern können zusätzlich vom Mehrkindzuschlag profitieren. Für das Jahr 2025 liegt dieser bei 24,40 Euro pro Kind und wird ab dem dritten Kind ausbezahlt. Voraussetzung ist der Bezug von Familienbeihilfe sowie das Einhalten bestimmter Einkommensgrenzen.
Auch Alleinverdiener und Alleinerzieher erhalten 2025 mehr Unterstützung. Der entsprechende Absetzbetrag wurde angehoben und beträgt für das erste Kind mindestens 601 Euro. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich dieser Betrag entsprechend.
Weitere Entlastungen ergeben sich durch angepasste Steuerabsetzbeträge. Sowohl der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag als auch der Unterhaltsabsetzbetrag fallen für das vergangene Kalenderjahr höher aus und können im Rahmen des Steuerausgleichs berücksichtigt werden.
Besonders profitieren können auch Personen mit niedrigem Einkommen. Die maximale Negativsteuer – also die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen – steigt für Arbeitnehmer ohne Pendlerpauschale auf bis zu 1.277 Euro. Mit Pendlerpauschale sind sogar bis zu 1.398 Euro möglich. Pensionisten können mit einer Rückzahlung von maximal 710 Euro rechnen. Anspruch haben all jene, die kaum oder keine Lohnsteuer zahlen, aber dennoch Sozialversicherungsbeiträge leisten.
Der Steuerausgleich kann auch heuer wieder bequem online über FinanzOnline oder klassisch in Papierform mit dem Formular L1 samt Beilagen beim Finanzamt eingereicht werden.