Patient kann es kaum glauben

Wegen Notfall im Spital – trotzdem 25 Euro Parkstrafe

Dennis musste akut ins LKH Knittelfeld. Während der Behandlung bekam er eine Parkstrafe. Die Stadt erklärt, warum Kulanz nicht möglich ist.
Österreich Heute
07.09.2026, 05:30
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Dennis ärgert sich immer noch. Er weiß, er hätte zahlen sollen. Doch es war ihm in der Situation nicht möglich. Mit einer akuten medizinischen Beschwerde musste Dennis (Name der Redaktion bekannt) am 29. August ins LKH Knittelfeld. Um 6.27 Uhr wurde er dort medizinisch erfasst. Das geht aus den Unterlagen hervor, die "Heute" vorliegen.

Sein Auto hatte Dennis in der Gaaler Straße beim Krankenhaus abgestellt. So früh war dort noch keine Parkgebühr fällig. Doch als später die gebührenpflichtige Zeit begann, befand er sich weiterhin im Spital.

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"Während einer laufenden medizinischen Untersuchung beziehungsweise Behandlung konnte ich das Krankenhaus nicht einfach verlassen, um einen Parkschein zu lösen", sagt er zu "Heute".

Als Dennis schließlich zu seinem Auto zurückkam, wartete dort eine unangenehme Überraschung: eine Organstrafverfügung über 25 Euro.

Noch am selben Tag um Kulanz gebeten

Dennis wollte die Sache nicht einfach auf sich beruhen lassen. Kurz danach wandte er sich an die Stadt und bat um Kulanz. Seine Nachricht wurde laut den vorliegenden Unterlagen um 12.09 Uhr verschickt. Darin verwies er auf seinen Krankenhausaufenthalt und legte einen entsprechenden Nachweis bei.

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Die Antwort enttäuschte ihn. In der schriftlichen Rückmeldung heißt es: "die Organstrafverfügung ist schon im System eingetragen und wird nicht storniert."

"Mir ist bewusst, dass grundsätzlich Parkgebühren zu bezahlen sind", sagt Dennis. Trotzdem ärgert ihn der Umgang mit seinem Fall: "Ich finde es sehr enttäuschend, dass selbst bei einem nachweisbaren akuten Krankenhausaufenthalt offenbar keinerlei Kulanz möglich ist."

"Auch der Bürger trägt Verantwortung"

"Heute" fragte im Knittelfelder Rathaus nach. Dort verweist man zunächst auf die geltende Parkgebührenverordnung. Wer sein Fahrzeug abstellt, müsse grundsätzlich kalkulieren, wie lange er parken werde, und ein entsprechendes Ticket lösen. Fälle wie das seine sind der Stadt nicht völlig unbekannt: "Es kommt ab und zu vor, dass Behandlungen länger als geplant dauern."

Gleichzeitig betont das Rathaus: "Aber auch der Bürger trägt Verantwortung."

Bei Notfall könnte sich etwas ändern

Damit ist für Dennis allerdings womöglich noch nicht alles entschieden. Denn die Stadt weist auf einen entscheidenden Unterschied zwischen einer Kulanzentscheidung und dem vorgesehenen Rechtsweg hin.

"Wenn es ein Notfall war, könnte es sein, dass sich an der Strafe etwas ändert", heißt es aus dem Rathaus. Dafür müsse sich der Betroffene allerdings auf dem Rechtsweg an die zuständige Stelle wenden.

Eine Organstrafverfügung einfach aus Kulanz aufzuheben, sei der Gemeinde hingegen nicht möglich. "Wir als Gemeinde dürfen das nicht. Nicht einmal der Bürgermeister. Das Wort Kulanz kann man in so einem Fall nicht verwenden", erklärt das Rathaus.

Dennis geht es nach eigenen Angaben ohnehin nicht in erster Linie um die 25 Euro. Er stellt vielmehr die grundsätzliche Frage, was jemand in einer solchen Situation tun soll: "Mir geht es dabei weniger um die 25 Euro, sondern um die grundsätzliche Frage, wie mit Menschen umgegangen wird, die wegen eines akuten medizinischen Problems ins Krankenhaus müssen und während einer Behandlung nicht einfach zum Fahrzeug zurückkehren können."

{title && {title} } red, {title && {title} } 07.09.2026, 05:30
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