Stürzte Kerstin vor dem Tod?

Wende im Glockner-Prozess! Richter mit neuer Theorie

Am 19. Februar findet in Innsbruck der Prozess um den Tod einer 33-Jährigen am Großglockner. Richter Hofer stellt die Version des Angeklagten infrage.
Christoph Weichsler
19.02.2026, 12:11
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Eine 33-Jährige erfriert im Jänner 2025 knapp unter dem Gipfel des Großglockners. Ihr 37-jähriger Lebensgefährte lässt sie in der Nacht zurück, um Hilfe zu holen. Stunden später finden Bergretter die Frau tot am Fels. Wegen grob fahrlässiger Tötung steht der Salzburger nun in Innsbruck vor Gericht.

Am 19. Februar wird es im Schwurgerichtssaal spürbar angespannt. Der Richter konfrontiert den Angeklagten mit den Spuren am Berg. Die Verstorbene sei am Fels fixiert, in steiler Lage und mit freihängenden Füßen gefunden worden. Das passe nicht zu seiner Darstellung, sie habe sich nicht mehr bewegen können.

"Jemand muss gestürzt sein"

"Wissen Sie, wie sie in die Situation kommt? (…) Sie hängt frei. Jemand, der im senkrechten Fels hängt, muss offenkundig gestürzt sein", sagt Hofer. Die Frau sei zudem an einer anderen Stelle aufgefunden worden, als vom Angeklagten beschrieben.

Wie der "Standard", der vor Ort berichtet, festhält, legt der Richter nach: "Ich tu mir unglaublich hart, Ihre Variante mit dieser Situation in Einklang zu bringen." Es ist der bislang deutlichste Widerspruch im Prozess.

"Fundamentalste Situation"

Auch bei den Notfallmaßnahmen wird der Ton schärfer. Warum wurde kein Biwaksack ausgepackt? Keine Wärmedecke? "Das ist doch die fundamentalste Situation überhaupt", konfrontiert Richter Hofer den Angeklagten. "Das müssen Sie als Bergsteiger wissen."

Der Angeklagte entgegnet, er habe mit dem Notruf um 00.35 Uhr die Rettungskette in Gang gesetzt. Seine Partnerin habe ihn "lautstark" weggeschickt: "Geh jetzt, geh!" Das Gericht muss nun klären, welche Version den objektiven Spuren entspricht. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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