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Wenn du online bestellst, zahlst du bald mächtig drauf

Pakete, vor allem Schnäppchen, werden teurer. Die Freigrenze von 22 Euro aus Drittländern wird abgeschafft, alles muss zudem verzollt werden.

Rene Findenig
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Das Aus der 22-Euro-Grenze für Sendungen aus EU-Drittstaaten fällt im Juli.
Das Aus der 22-Euro-Grenze für Sendungen aus EU-Drittstaaten fällt im Juli.
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Finanzministerium, Zoll, Handelsverband und Post haben sich bereits im Vorjahr auf die Abschaffung der 22-Euro-Freigrenze bei Online-Bestellungen aus Drittländern geeinigt und wollen damit einen fairen Wettbewerb im Handel schaffen. Während die Abschaffung der Freigrenze ab dem 1. Juli 2021 gilt, wird es ab sofort Schwerpunktkontrollen gegen Unterfakturierung geben. Das Problem nämlich: Unterfrankierung. Auch teurere Pakete wurden von den Versendern oft mit einem Wert unter 22 Euro angegeben, um die Freigrenze ausnutzen zu können.

Ab dem 1. Juli 2021 sind somit alle Sendungen durch den Händler dem Zoll zu stellen, eine Anmeldung abzugeben und Abgaben zu bezahlen. Die Händler und Versender wiederum werden diese Kosten mit höchster Wahrscheinlichkeit dem Kunden aufschlagen wollen. Bis dahin geschehende Unterfrankierungen soll ein neues System verhindern: IT-Systeme des Zolls bekommen Risikoprofile für Versender, damit Importsendungen ausnahmslos besteuert werden. Auch Röntgengeräte und Zoll-Diensthunde werden eingesetzt.

"Auffallend viele Sendungen unter 22 Euro"

"Wir sehen, dass auffallend viele Sendungen unter 22 Euro liegen oder als Geschenk mit geringem Wert deklariert werden. 2018 waren es schätzungsweise noch rund 7 Millionen solcher Sendungen, während wir 2020 bei rund 10 Millionen liegen. Hier entgehen dem Staat Steuereinnahmen und unsere heimischen Händler haben einen massiven Wettbewerbsnachteil. Das werden wir nicht tolerieren", so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).

"Handelsbetriebe brauchen faire Wettbewerbsbedingungen"

Für Kleinsendungen bis 150 Euro sowie für Privat-an-Privat-Sendungen wird es eine Ausnahme geben, so der Minister. Außerdem wird die Möglichkeit bestehen, die tatsächliche Entrichtung der Umsatzsteuer bereits im Rahmen der Internetbestellung über eine sogenannte One-Stop-Shop Plattform vorzunehmen, sodass diese bei der Einfuhr – wenn dies in der Anmeldung mit entsprechendem Code und der Identifikation der Plattform deklariert wird – nicht zu bezahlen ist.

"Unsere Handelsbetriebe brauchen faire Wettbewerbsbedingungen. Aus diesem Grund begrüßen wir die Initiative von Bundesminister Gernot Blümel, bei Kleinsendungen aus EU-Drittstaaten, für die es eine Zollfreigrenze von 22 Euro gibt, nun Schwerpunktkontrollen durch die Zollbehörden durchzuführen", sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Noch lieber wäre Trefelik allerdings gewesen, wenn Pakete aus Drittländern ab sofort zur Gänze zu versteuern wären – so wie ursprünglich geplant.

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